Mobiler mit Fernbussen

Verkehr Mobiler mit Fernbussen

Der Fernbuslinienverkehr wird liberalisiert. Fernbusse dürfen künftig in ganz Deutschland Ziele anfahren, die mindestens 50 Kilometer auseinander liegen. Das gilt auch dann, wenn auf diesen Strecken Züge fahren.

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Der Bundesrat stimmte nach dem Bundestag dem Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften zu. Damit wird unter anderem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Liberalisierung des inländischen Fernbuslinienverkehrs umgesetzt.

Nach dem bisherigen Personenbeförderungsgesetz von 1934 sind Fernbuslinien im Inland nur gestattet, wenn die vorhandenen Verkehrsmittel nicht ausreichen. Diese Regelung behindert den Wettbewerb zwischen Verkehrsangeboten auf Straße und Schiene.

Attraktiv und kostengünstig

Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, das Personenbeförderungsgesetz zu ändern und den Fernbuslinienverkehr auszuweiten. Damit sollen dem Verbraucher attraktive Alternativen eröffnet und dem Busgewerbe neue Impulse gegeben werden.

Wie Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer betont, ist die Fahrt mit einem Fernbus deutlich preiswerter als mit einem privaten Pkw. Zudem ist sie ein Ergänzung zum Fernreiseverkehr auf der Schiene. "Damit ermöglichen wir Mobilität – das Motto dieser Regierung", so Ramsauer.

Umweltfreundlich und klimaschonend

Als umweltfreundliches und klimaschonendes Verkehrsmittel ist der Bus für den öffentlichen Personenverkehr in der Stadt und auf dem Land unverzichtbar. Kraftstoffverbrauch und Kohlendioxid-Ausstoß sinken schon bei durchschnittlicher Auslastung im Vergleich zum Pkw deutlich. Autofahrten können eingespart und die Umwelt geschont werden.

So können zum Beispiel 50 Personen mit einem Fernbus von München nach Frankfurt reisen, anstatt in 25 oder gar 50 Pkw. Durch die neuen Fernbusse soll der Verkehr jedoch nicht von der Schiene auf die Straße verlagert werden. Vielmehr sollen die Busse eine Alternative zum Individualverkehr bieten.

Genehmigungspflicht, aber keine Maut

Auch neue Fernbuslinien benötigen eine Genehmigung. Diese erteilt die zuständige Landesbehörde. Eine Maut für Omnibusse ist nicht vorgesehen. Ob dies so bleibt, hängt davon ab, wie sich der Markt für Fernbuslinien tatsächlich entwickelt.