Mit BAföG zum Meister

Beruflicher Aufstieg Mit BAföG zum Meister

Sich zur Handwerks- oder Industriemeisterin, zum Erzieher oder zur Fachkrankenpflegerin weiterbilden, das lohnt sich. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt angehende Fachkräfte dabei finanziell - und das seit dem 1. August noch besser.

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Schon lange hat Stuckateur Alexander Bombal davon geträumt, sein eigener Chef zu sein. Den Traum erfüllt hat er sich vor drei Jahren mit dem Meister-BAföG: Damit finanzierte er sich die Fortbildung. Als selbständiger Stuckateur macht er jetzt sein eigenes Ding.

Wer - wie Alexander Bombal - mehr will als Geselle oder Facharbeiter zu sein, kann dafür Geld vom Staat bekommen. Die Zuschüsse und zinsgünstigen Darlehen sind unabhängig vom Alter und grundsätzlich auch vom Beruf. Entscheidend: Die Fortbildung umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden und führt zu einem höheren Abschluss als dem Facharbeiter, Gehilfen oder Gesellen.

Wer für welche Fortbildung BAföG erhalten kann, regelt das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). In Frage kommen nicht nur Meister-, Techniker- und Fachkrankenpflegerkurse. BAföG kann für alle Fortbildungen beantragt werden, die nach dem Bundesbildungsgesetz, der Handwerksordnung, Bundes- oder Landesrecht anerkannt sind.
Ab dem 1. August kann erstmals gefördert werden, wer eine Aufstiegsfortbildung beginnt und als höchsten Hochschulabschluss bereits einen Bachelorabschluss hat. Ebenso, wer ohne Erstausbildungsabschluss - etwa als Studienabbrecher oder mit Fachabitur und Berufspraxis - zur Prüfung oder Fachschule zugelassen wird.

Bei gutem Abschluss steigt der Zuschuss

Egal, wie viel jemand verdient - maximal 15.000 Euro (bisher 10.266 Euro) stehen zur Verfügung, um die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu bezahlen.

40 Prozent davon (bisher rund 30 Prozent) werden als Zuschuss ausgereicht, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die übrigen 60 Prozent werden als zinsgünstiges Darlehen vergeben.

Wer die Abschlussprüfung besteht, dem werden 40 Prozent (bisher 25 Prozent) des Darlehens erlassen.

Machen sich die Geförderten in den drei Jahren nach Abschluss der Fortbildung selbstständig, können sogar zwei Drittel des Darlehens erlassen werden.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt die Darlehen. Während der Fortbildung und in den beiden Jahren danach sind sie zinsfrei. Ab dann haben die frisch gebackenen Technikerinnen oder Meister in der Regel zehn Jahre Zeit, das Darlehen zu tilgen.

Materialkosten für Meisterstück gesponsert

Damit das Meisterstück gelingt, muss oft ein hoher Aufwand betrieben werden. Da können die Materialkosten schnell in die Tausende gehen. Deshalb werden die Kosten mit bis zu 2.000 Euro gefördert, 40 Prozent auch hier als Zuschuss.

Das Angebot an Aufstiegsfortbildungen ist groß. Es gibt sie in Vollzeit oder Teilzeit, am Stück oder in mehreren Abschnitten. Wer sich in Vollzeit fortbildet, kann Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten - zu etwa einer Hälfte als Darlehen, zur anderen als Zuschuss. Die Höhe hängt vom Einkommen der Geförderten ab. Berücksichtigt wird auch, ob jemand verheiratet ist oder Kinder hat. Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen monatlichen Beitrag zur Kinderbetreuung.

Höhere Fördersätze bekommen auch die, die schon dabei sind

Die höheren Fördersätze und Zuschussanteile kommen mit dem Stichtag 1. August bei den Geförderten an - egal, ob sie sich bereits mitten in der geförderten Fortbildung befinden oder erst beginnen.

Die maximalen Unterhaltsbeiträge ab dem 1. August:
- für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro/Monat
- für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat
- für Verheiratete mit einem Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro/Monat
- für Verheiratete mit zwei Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat

Den Antrag rechtzeitig stellen

Zwei Dinge gilt es beim Antrag auf zu beachten. Erstens: Den Antrag rechtzeitig stellen. Aufstiegs-BAföG gibt es erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingereicht wurde. Rückwirkende Zahlungen sind ausgeschlossen. Wer von Anfang an BAföG erhalten möchte, sollte den Antrag daher mindestens drei Monate vor Lehrgangsbeginn einreichen.

Wichtig ist zweitens, den Antrag vollständig und richtig auszufüllen. Dabei können die Tipps von Fachleuten helfen. Wer berät und den ausgefüllten Antrag entgegennimmt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Übersicht über Beratung und Förderämter

1,7 Millionen Menschen mit Meister-BAföG seit 20 Jahren

Das Meister-BAföG gibt es seit 1996. In 20 Jahren haben sich 1,7 Millionen Menschen mit seiner Hilfe fortgebildet.

2015 erhielten 162.000 Menschen Darlehen und Zuschüsse. Das waren etwa 10.000 weniger als im Jahr davor. Deshalb, so Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, wurde das BAföG attraktiver gemacht: "Die neuen Fördermöglichkeiten sind ein weiteres gutes Argument, sich jetzt für einen beruflichen Aufstieg zu entscheiden. Ein ähnlich geringes Risiko erwerbslos zu werden wie bei Akademikern, die schnelle Chance auf Verantwortung sowie attraktive Verdienst- und Karriereperspektiven kommen hinzu."

Zwei Drittel der Empfängerinnen und Empfänger von BAföG waren im letzten Jahr Männer. Ihre gefragtesten Berufe: Metall-Industriemeister, Maschinenbautechniker, Kraftfahrzeugtechnikmeister.

Bei den Frauen waren die Fortbildungen zur Erzieherin, Wirtschaftsfachwirtin oder Friseurmeisterin am beliebtesten.