Mindestlöhne für Steinmetze und Bildhauer

Arbeitsmarkt Mindestlöhne für Steinmetze und Bildhauer

Für die Beschäftigten im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gelten ab 1. Oktober erstmals tarifliche Mindestlöhne. Für Gebäudereiniger und das Baugewerbe werden die bisherigen Lohnuntergrenzen zum 1. Januar angehoben. Die Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums passierten das Kabinett.

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In zwölf Branchen mit insgesamt mehr als vier Millionen Arbeitnehmern sind inzwischen Mindestlöhne festgeschrieben. Die Tarifpartner haben sie ausgehandelt, die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt.

Steinmetze und Steinbildhauer neu dabei

Erstmals haben sich nun die Steinmetze und Bildhauer auf eine regional differenzierte und zeitlich gestaffelte Entgeltuntergrenze geeinigt. Ab 1. Oktober 2013 erhalten die rund 11.400 Beschäftigten den Branchen-Mindestlohn. In den alten Bundesländern und Berlin verdienen sie künftig 11 Euro pro Stunde, ab 1. Mai 2014 sind es 11,25 Euro. In den neuen Bundesländern erhalten die Beschäftigten 10,13 Euro ab Oktober, ab Mai 2014 sind es dann 10,66 Euro. Der Tarifvertrag gilt bis zum 30. April 2015.

Die Rechtsverordnungen legen die Mindestlöhne verbindlich fest. Damit werden in- und ausländische Arbeitgeber von Steinmetzen und Steinbildhauern verpflichtet, den tariflichen Mindestlohn zu zahlen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte mehrfach für branchenbezogene Regelungen bei Mindestlöhnen plädiert. "Ich bin gegen einen politisch festgelegten Mindestlohn, denn die Tarifpartner können das je nach Branche und Region viel besser festlegen", sagte sie der Magdeburger Volksstimme.

Lohnuntergrenzen für Gebäudereiniger und im Baugewerbe

Die Lohnuntergrenzen für Gebäudereiniger werden angehoben. Ab 1. Januar 2014 erhalten sie für Innen-und Unterhaltsreinigung in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 9,31 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern 7,96 Euro. Für Glas- und Fassadenreinigung beträgt die Lohnuntergrenze in den alten Ländern und Berlin 12,33 und in den neuen Ländern 10,31 Euro.

Die Beschäftigten im Baugewerbe bekommen ebenfalls mehr Lohn. Ab Januar 2014 erhalten sie in den alten Bundesländern je nach Lohngruppe zwischen 11,10 Euro und 13,95 Euro; in Berlin zwischen 11,10 Euro und 13,80 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der neue Mindestlohn ab Januar 2014 einheitlich 10,50 Euro.

Einigung auch für Zeitarbeiter erzielt

Die rund 800.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche sollen ab 1. Januar 2014 mehr Geld erhalten. Darauf verständigten sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit und die Tarifgemeinschaft des DGB am Dienstag. Die Entgelte sollen zum 1. Januar 2014 um 3,8 Prozent im Westen und 4,8 Prozent im Osten steigen. Zusätzlich vorgesehen ist eine weitere Anpassung der Löhne zum 1. April 2015 um 3,5 Prozent im Westen und 4,3 Prozent im Osten.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen kündigte an, sie werde den neuen Mindestlohn "umgehend" für allgemeinverbindlich erklären, damit alle Beschäftigten schon ab Januar von den Aufschlägen profitieren könnten. Die Einigung zeige zudem, dass tarifliche Branchenmindestlöhne funktionierten und dieses System Zukunft habe.