Mehr Transparenz für Kreditnehmer

Kreditwürdigkeit Mehr Transparenz für Kreditnehmer

Ob eine Bank einen Kredit bewilligt oder nicht, richtet sich auch nach dem "Score-Wert" des Antragstellers. Kreditinstitute errechnen, wie zahlungsfähig ihre Kunden sind. Doch auf welche Angaben stützen sie sich dabei? Verbraucherinnen und Verbraucher haben Anspruch darauf zu erfahren, wie dieser Wert ermittelt wird.

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Auch wenn viele es nicht kennen – das so genannte Scoring ist weit verbreitet. Mit dem mathematisch-statistischen Verfahren berechnen Auskunfteien - zum Beispiel die Schufa - auf Basis ihren übermittelter Daten die Wahrscheinlichkeit, ob einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher kreditwürdig sind. Auf diesen Scorewert greifen Banken, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen und der Versandhandel zurück.

Eintragungen bei der Schufa, Creditreform oder anderen Auskunfteien, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse hindeuten, können zu höheren Zinsen oder gar zur Ablehnung des Kredits oder eines Vertrags führen. Lehnt die Bank oder ein Unternehmen das Geschäft infolge einer negativen Auskunft ab, müssen sie den Kunden umgehend darüber informieren. Sonst droht ein Bußgeld.

Daten häufig falsch und unvollständig

Das Problem: Daten, die für das Scoring herangezogen werden, sind häufig lückenhaft oder falsch, die Auskünfte dazu unklar. Eine Studie im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums belegt, dass etwa jede vierte Auskunft fehlerhaft ist. Die Befragten bemängelten, die gespeicherten Daten seien falsch oder unvollständig gewesen, die Bonitätsauskünfte unverständlich oder die Scorewerte nicht gerecht. und nur knapp die Hälfte der Verbraucher weiß, dass es einen Anspruch auf kostenlose Auskunft gibt.

Anspruch auf Information

Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre gespeicherten Daten überprüfen. Jeder hat das Recht, mit einer Eigenauskunft bei einer Auskunftei die dort über ihn gespeicherten Daten abzufragen. So soll der Verbraucher bei einer Kreditabsage nachvollziehen können "woran es gelegen hat."

Betroffene haben auch gegenüber Banken einen detaillierten Auskunftsanspruch. Kreditinstitute müssen Kunden in alle erhaltenen oder erstellten Scorewerte der vergangenen sechs Monate Einblick gewähren. Eine Bank kann auch an eine Auskunftei verweisen - allerdings nur dann, wenn sie deren Scorewert ohne eigene Bestandteile verwendet hat. Auskunfteien und Banken sind verpflichtet, fehlerhafte Daten zu korrigieren.

Einmal jährlich können kostenlos – auch online – folgende Auskünfte eingeholt werden:

  • welche Daten zur Person sind gespeichert und woher stammen sie,
  • welche Scorewerte sind an wen innerhalb der vergangenen 12 Monate übermittelt worden,
  • wie hoch ist mein aktueller Scorewert,
  • welche Datenarten wurden für das berechnete Ergebnis genutzt,
  • wie ist mein Scorewert zustande gekommen,
  • welche Bedeutung hat mein Scorewert?

Grundsätzlich sollten Kreditnehmer wenigstens einmal im Jahr diese kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa oder anderen Auskunfteien einholen. Denn nur so ist gewährleistet, dass fehlerhafte Einträge frühzeitig auffallen und korrigiert werden.

Kreditwürdigkeit erhalten

Haben Sie Interesse an einem Darlehen, sollten Sie Ihrer Bank verdeutlichen, dass Sie zunächst nur eine Konditionenabfrage wollen – und noch keinen Kreditantrag stellen. Holt die Bank in diesem Sinne eine Schufa -Auskunft ein, sollte sich die Bewertung der Bonität (Kreditwürdigkeit) bei der Schufa für allgemeine Kreditsicherung nicht verschlechtern.

Auch wenn Sie Rechnungen zügig begleichen und ihre Raten pünktlich zahlen, hat das Einfluss auf den Scorewert. Ist bei einer Auskunftei eine Forderung registriert, die Sie bestreiten? Dann sollten Sie das der Auskunftei mitteilen. Denn ein Eintrag in eine Auskunftei darf nur bei unstreitigen und vollstreckbaren Forderungen erfolgen. Unberechtigten Forderungen sollten Kunden deshalb stets widersprechen.

Im Übrigen dürfen persönliche Daten an Auskunfteien nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen übermittelt werden. Das regelt das Datenschutzgesetz: Der säumige Zahler muss nach Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich angemahnt worden sein, eine Forderung zu begleichen.

Zwischen der ersten Mahnung und der Weitergabe der Daten müssen mindestens vier Wochen liegen. Der Betroffene muss frühestens bei der ersten Mahnung darauf hingewiesen werden, dass bei Nichtzahlung eine entsprechende Meldung erfolgt und dagegen keine Einwände haben. Darüber hinaus gibt es für Einträge gesetzlich geregelte Speicher- und Löschfristen.

In Zweifelsfällen helfen Schiedsstellen

Im Streitfall kann man sich ohne die Gefahr hoher Anwalts-und Prozesskosten oftmals an eine Schiedsstelle oder den Ombudsmann der Schufa wenden. Auch Banken und Versicherungen bieten solche Schlichtungsstellen an.