Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Versicherungsunternehmen werden grundlegend neu ausgestaltet. Das Gesetz zur "Modernisierung der Finanzaufsicht" erleichtert die Risikobewertung von Unternehmen und sichert die Ansprüche der Versicherten stärker ab. Die Neuregelung wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
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Das Gesetz sieht neue Bewertungsvorschriften, Eigenkapital- und Aufsichtsregeln für Versicherer vor. Ähnlich wie bei Banken müssen die Versicherungsunternehmen ihre Eigenmittel erhöhen.
Damit setzt Deutschland die europäischen Vorgaben zu Solvency II in nationales Recht um.
Die Reform der Versicherungsaufsicht betrifft auch die Geschäftsorganisation der Unternehmen. Sie müssen neuen Anforderungen genügen und weitergehende Vorgaben zur Information der Aufsichtsbehörden erfüllen. Ihr Ziel ist es, Versicherungen besser zu überwachen und Risiken früher zu erkennen.
Gleichzeitig soll das Gesetz eine Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt herbeiführen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist ausdrücklich zur Zusammenarbeit verpflichtet mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Schließlich ist eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen europaweit tätig.
In Deutschland beaufsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Versicherungsunternehmen. Das Bundesfinanzministerium kann die Aufsicht auch auf Behörden der Bundesländer übertragen.
Der Bundesrat stimmte am 6. März 2015 dem Gesetz zu. Es wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten.