Der Gesundheitsetat sieht für nächstes Jahr 14,57 Milliarden Euro vor - gut 2,5 Milliarden mehr als in diesem Jahr. So hat es der Bundestag beschlossen. Diese Mehrausgaben kommen dem Gesundheitsfonds zugute.
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe verwies im Bundestag auf die Gesetzesvorhaben, die in den vergangenen Monaten abgeschlossen worden seien: Zweites Pflegestärkungsgesetz, Krankenhaus-Strukturgesetz, Versorgungsstärkungsgesetz, Präventionsgesetz sowie Hospiz- und Palliativgesetz. "Alle Projekte verbessern die Qualität der Versorgung und entwickeln die Strukturen im Hinblick auf die Demografie weiter", so Gröhe.
2015 betrug der Haushalt des Bundesgesundheitsministeriums knapp 12,07 Milliarden Euro. 2016 sind es gut 2,5 Milliarden Euro mehr. Das ist der größte Zuwachs im Vergleich zu den anderen Ressorts.
Profitieren von dem Mittelzuwachs wird vor allem der Gesundheitsfonds. Der Bund wird sich an ihm mit insgesamt 14 Millionen Euro beteiligen. Damit unterstützt er die Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben.
Das sind beispielsweise die beitragsfreie Familienmitversicherung oder Hilfen für Schwangerschaft und Mutterschaft. Gröhe erwähnte, dass die Gesetzliche Krankenversicherung und der Gesundheitsfonds über Reserven von rund 30 Milliarden Euro verfügten.
Der aus Steuern finanzierte Zuschuss zum Gesundheitsfonds ist der größte Haushaltsposten. Die Aufstockung dieses Bundeszuschusses war schon in den Vorjahren verabredet worden. Ursprünglich war er per Gesetz auf jährlich 14 Millionen festgeschrieben.
Von 2013 bis 2015 aber wurde der Zuschuss um insgesamt 8,5 Milliarden Euro gekürzt. Das trug dazu bei, den Bundeshaushalt zu sanieren. Denn der Gesundheitsfonds verfügte über milliardenschwere Rücklagen.
Der Gesundheitsfonds ist ein Sondervermögen des Bundes. In ihn fließen die Beiträge der Versicherten und der Bundeszuschuss. Die Krankenkassen erhalten aus dem Fonds eine Pauschale je nach Krankheitsrisiko ihrer Versicherten. Sie bezahlen damit Ärzte, Medikamente und Behandlungen.
Im Juli wurde das Präventionsgesetz verabschiedet. Ab 1. Januar 2016 wird für Prävention und Gesundheitsförderung deutlich mehr Geld vorhanden sein. Auch die Erhöhung der Impfquote gehört zur gesundheitlichen Vorsorge. Für entsprechende Kampagnen stellt die Bundesregierung allein drei Millionen zur Verfügung.
"Sechs Millionen Menschen leiden an Diabetes mellitus", sagte Gröhe. Wenn es hier gelänge, präventiv entgegenzuwirken, könnten viele Milliarden Kosten gespart werden. Deshalb seien allein für die Prävention zu Diabetes drei Millionen Euro in den Haushalt eingestellt.
Ein "Kraftakt zur Stärkung der Pflege" ist nach Ansicht des Gesundheitsministers in dieser Wahlperiode gelungen. Mit dem Pflegestärkungsgesetz I, das zum 1. Januar 2015 in Kraft trat, wurden viele Leistungen der Pflegeversicherung erhöht. In der abschließenden Lesung des Bundestages verwies Gröhe auf die große Akzeptanz der Beitragsanhebung für die Pflege um insgesamt 0,5 Prozentpunkte. Das sei ein starkes Zeichen für die Solidarität in der Gesellschaft.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das im November verabschiedet wurde, kommen künftig deutlich mehr Menschen in den Genuss von Leistungen. Der Pflegebegriff wird ausgeweitet, statt drei Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade geben. Im Mittelpunkt steht der tatsächliche Unterstützungsbedarf, gemessen am Grad der Selbständigkeit – unabhängig davon, ob jemand an einer geistigen oder körperlichen Einschränkung leidet. Das nutzt vor allem demenziell Erkrankten.
Die Bundesregierung treibe den Prozess voran, die Lehren aus dem Ebola-Ausbruch in Afrika zu ziehen. Er freue sich, dass Deutschland die G7-Präsidentschaft genutzt habe, globale Gesundheitspolitik zu einem Markenzeichen des Landes zu machen. Das helfe vor Ort, schütze aber auch die eigene Bevölkerung, stellte der Minister fest.
Für Flüchtlinge seien in den Haushalt 2016 vier Milliarden Euro mehr eingestellt worden. Daraus würden auch Kosten für die Gesundheitsversorgung bestritten, so dass die Beitragszahler mit diesen Kosten nicht belastet werden, sagte Gröhe.
Darüber hinaus habe das Robert-Koch-Institut ein Impfkonzept für Flüchtlinge in 20 Sprachen erarbeitet und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) stelle Informationen in fünf Sprachen zur Verfügung.
Mehr Geld braucht das Bundesgesundheitsministerium auch für seine eigene Verwaltung. So steigen die Personalkosten um gut fünf Prozent. Insgesamt stehen dem Ministerium dann 224 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kosten für Sachausgaben erhöhen sich um rund 3,5 Millionen auf knapp 162 Millionen Euro.
Der Einzelplan für Gesundheit listet nicht nur die Ausgaben und Einnahmen für das Bundesgesundheitsministerium auf. Er enthält auch die Ausgaben und Einnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie des Robert-Koch-Instituts (RKI).