Mehr Erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung

Energiewende Mehr Erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung

In den ersten drei Jahren seit Bestehen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes konnte der Ausbau Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kältenutzung vorangetrieben werden. Das zeigt der Erfahrungsbericht der Bundesregierung zu diesem Gesetz.

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Hand an Temperaturregler eines Heizkörpers

Besonders in Neubauten werden Erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung eingesetzt

Foto: picture alliance / Arco Images

Die zunehmende Nutzung Erneuerbarer Energien betrifft nicht nur den Gebäudeneubau, sondern auch den Gebäudebestand. Dazu hat das im Gesetz integrierte Marktanreiz-Programm wesentlich beigetragen.

Im Wärmesektor insgesamt stieg der Anteil Erneuerbarer Energien in den vergangenen Jahren an. Er lag 2011 beim Endenergieverbrauch bei etwa 11 Prozent. Für Wärme und Kälte zusammen waren es 10,2 Prozent. Ziel ist, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endverbrauch für Wärme und Kälte bis 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen.

Besonders im Neubau geht es voran

Im Zeitraum von 2009 bis 2011 wurden in mindestens der Hälfte aller Neubauten Erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung eingesetzt. So erhöhte sich in dieser Zeit im Neubau die jährliche Wärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien in der Größenordnung von 0,6 bis 0,7 Terawattstunden pro Jahr (1 Terawattstunde = 1 Million Megawattstunden).

Zukünftig werden somit jährlich brutto etwa 2,3 Terawattstunden Erdgas und etwa 1,3 Terawattstunden Heizöl entsprechend netto etwa 2,4 Terawattstunden fossile Brennstoffe weniger verbraucht. Etwa 640.000 Tonnen CO2- Emissionen werden vermieden.

Im Gebäudebestand wirkt das Marktanreizprogramm

Durch Anlagenzubau wurden im Gebäudebestand von 2009 bis 2011 jährlich insgesamt etwa 4,5 Terawattstunden Erdgas und 5,4 Terawattstunden Heizöl (50 Millionen Kubikmeter Erdgas und etwa 540 Millionen Liter Heizöl) eingespart. Das entspricht jährlich rund 1,9 Millionen Tonnen CO2-Emissionen.

Durch die im Marktanreiz-Programm geförderten Anlagen, die von 2009 bis 2011 errichtet wurden, konnte ein Zuwachs an jährlich bereit gestellter Wärme aus Erneuerbaren Energien von rund 9 Terawattstunden erreicht werden.

Handlungsempfehlungen

Im Bericht werden Vorschläge unterbreitet, wie dieser erfolgreiche Weg fortgesetzt werden kann. Die Empfehlungen richten sich darauf:

  • die Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien weiter zu entwickeln (Einsatz von Wärmepumpen, Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung, Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung),

  • den Vollzug zu verbessern (Nachweispflichten, einheitliche Formulare, Kontrollen durch Sachverständige),

  • die finanzielle Förderung zu sichern (Sicherung der Finanzierung des Marktanreiz-Programms aus Mitteln des Haushaltes und des Energie- und Klimafonds),

  • die Einbeziehung und Förderung des Gebäudebestands zu verbessern,

  • die Länder im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zur Aufstellung von Wärme- und Kälteaktionsplänen zu ermächtigen.

Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Damit wurde erstmals ein ordnungsrechtliches Instrument in der Form einer Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien im Gebäudeneubau eingeführt. Zugleich wurde die finanzielle Förderung nach dem Marktanreiz-Programm auf eine fachgesetzliche Grundlage gestellt.
Das Gesetz schreibt vor, dass Eigentümer neuer Gebäude einen Teil ihres Wärmebedarfs (und Kältebedarfs) aus Erneuerbaren Energien decken müssen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag beziehungsweise deren Bauanzeige nach dem 1. Januar 2009 eingereicht wurde.
Das EEWärmeG ist mit Wirkung zum 1. Mai 2011 novelliert worden. Seither gilt die Nutzungspflicht nicht nur für Neubauten, sondern auch bestehende öffentliche Gebäude. Künftig muss bei allen öffentlichen Gebäuden, die grundlegend renoviert werden, die Wärme- und Kälteversorgung anteilig auf Erneuerbare Energien umgestellt werden. Außerdem muss sie beachtet werden, wenn die öffentliche Hand Gebäude anmietet.