Letztes Reformpaket vorgelegt

Gemeinsames Europäisches Asylsystem Letztes Reformpaket vorgelegt

Die Europäische Kommission hat den letzten Teil ihrer Vorschläge für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorgelegt. Ziel ist eine europaweit einheitliche, wirksamere und gerechtere Asylpolitik, die auch bei einem hohen Migrationsdruck funktioniert.

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Um die globalen Flüchtlings- und Migrationsbewegungen zu bewältigen, ist eine nachhaltige, umfassende und vor allem gesamteuropäische Lösung notwendig. Die neuen Reformvorschläge der EU-Kommission sollen dazu führen, dass Asylverfahren einfacher und schneller umgesetzt werden. Dazu gehören auch gemeinsame Normen zum Schutz der Rechte von Schutzbedürftigen und die weitere Angleichung der Aufnahmebedingungen in der EU.

Zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beabsichtigt die EU-Kommission die bisherigen Richtlinien durch Verordnungen zu ersetzen. Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang unmittelbar umsetzen müssen. Den Gesetzentwürfen müssen EU-Parlament und EU-Regierungen noch zustimmen.

Was sind die neuen Reformvorhaben?

  • einheitliches Verfahren zur Gewährung internationalen Schutzes
  • einheitliche Normen zum Schutz und zur Wahrung der Rechte von Schutzbedürftigen
  • weitere Angleichung der Aufnahmebedingungen in der EU
  • die Zuständigkeit bei Asylanträgen bleibt weiter beim Einreiseland
    Ziel der neuen Vorschläge ist es, dass das Asylverfahren und die Beschlussfassung einfacher und schneller abgewickelt werden. Asylbewerber sollen nicht illegal in andere Länder weiterreisen. Zudem sollen sich die Integrationsaussichten der Menschen verbessern.

Bisherige Reformvorschläge

Das GEAS soll nicht nur die irregulären Migration in die EU, sondern auch das Ausnutzen unterschiedlicher nationaler Asylgesetze verhindern. Dazu hatte die Kommission bereits im April und Mai Vorschläge zur Reform der Dublin-Verordnung sowie der EURODAC- und EASO-Verordnungen vorgelegt.

Dazu gehören:

  • Das Dublin-System soll transparenter und wirkungsvoller werden und auch ein Verfahren für Situationen bieten, in denen die Asylsysteme einzelner Mitgliedsstaaten unter besonderen Druck geraten. Das neue System soll auf dem Grundsatz der Solidarität fußen: Dies wird durch einen Korrekturmechanismus (Fairness-Mechanismus) für die Zuteilung von Asylbewerbern in die Praxis umgesetzt. So wird automatisch festgestellt, wenn das Asylbewerberaufkommen in einzelnen Ländern gemessen an ihrer Größe und ihrem relativen Wohlstand unverhältnismäßige Ausmaße annimmt. Steigt das Asylbewerberaufkommen auf das Anderthalbfache eines auf dieser Grundlage berechneten Schwellenwerts, werden alle weiteren neuen Asylbewerber (ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit) nach einer Prüfung ihres Antrags auf Zulässigkeit auf die übrigen EU-Mitgliedstaaten verteilt.
  • weitere Harmonisierung der Asylverfahren innerhalb der EU
  • Maßnahmen, um irregulären Migrationsströmen vorzubeugen oder sie zu ahnden, wie zum Beispiel die Stärkung des Europäischen Fingerabdruck-Identifikationssystems (EURODAC)
  • Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) wird in eine EU-Asylagentur (EUAA) mit einem erweiterten Mandat und erheblich weiter gefassten Aufgaben umgewandelt

Bundesinnenminister begrüßt Reformvorschläge

Bundesinnenminister de Maizière hatte sich bereits positiv zu den Reformvorschlägen vom Mai geäußert: "Ich begrüße die Mitteilung der Kommission zur Reform der Asyl- und Migrationspolitik nachdrücklich. Sie zeigt in die richtige Richtung."