Die Europäische Kommission hat den letzten Teil ihrer Vorschläge für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorgelegt. Ziel ist eine europaweit einheitliche, wirksamere und gerechtere Asylpolitik, die auch bei einem hohen Migrationsdruck funktioniert.
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Um die globalen Flüchtlings- und Migrationsbewegungen zu bewältigen, ist eine nachhaltige, umfassende und vor allem gesamteuropäische Lösung notwendig. Die neuen Reformvorschläge der EU-Kommission sollen dazu führen, dass Asylverfahren einfacher und schneller umgesetzt werden. Dazu gehören auch gemeinsame Normen zum Schutz der Rechte von Schutzbedürftigen und die weitere Angleichung der Aufnahmebedingungen in der EU.
Zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beabsichtigt die EU-Kommission die bisherigen Richtlinien durch Verordnungen zu ersetzen. Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang unmittelbar umsetzen müssen. Den Gesetzentwürfen müssen EU-Parlament und EU-Regierungen noch zustimmen.
Was sind die neuen Reformvorhaben?
Das GEAS soll nicht nur die irregulären Migration in die EU, sondern auch das Ausnutzen unterschiedlicher nationaler Asylgesetze verhindern. Dazu hatte die Kommission bereits im April und Mai Vorschläge zur Reform der Dublin-Verordnung sowie der EURODAC- und EASO-Verordnungen vorgelegt.
Dazu gehören:
Bundesinnenminister de Maizière hatte sich bereits positiv zu den Reformvorschlägen vom Mai geäußert: "Ich begrüße die Mitteilung der Kommission zur Reform der Asyl- und Migrationspolitik nachdrücklich. Sie zeigt in die richtige Richtung."