Vor sechs Monaten hat der Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund seinen Abschlussbericht vorgelegt. Nun hat das Kabinett darüber beraten, ob und wie die Empfehlungen der Parlamentarier bislang umgesetzt wurden.
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Beim Thema Terrorabwehr wollen Polizei und Verfassungsschutz künftig noch enger zusammenarbeiten
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"Für die Bundesregierung sind die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses Richtschnur für das zukünftige Handeln", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière im Anschluss an die Kabinettssitzung.
Gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas legte er heute dem Bundeskabinett einen Bericht vor, der den Stand der Umsetzung der einzelnen Empfehlungen auf Bundesebene zusammenfasst. Nach der Kabinettssitzung stellten die beiden Bundesminister die Ergebnisse des NSU-Umsetzungsberichts und vorgesehene Maßnahmen in einer gemeinsamen Pressekonferenz vor.
Geplant sei unter anderem eine Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes, so de Maizière. Damit solle eine effizientere Abstimmung und Arbeitsteilung der Verfassungsschutzbehörden gewährleistet sein. Diese Neuerungen sollen "im Konsens mit den Ländern erfolgen, nicht gegen sie."
In seinem Abschlussbericht hatte der NSU-Untersuchungsausschuss 50 konkrete Empfehlungen zu Verbesserungen in den Bereichen Polizei, Justiz, Verfassungsschutz und Demokratieförderung herausgearbeitet. Dazu gehören beispielsweise eine Reform der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sowie Änderungen bei den Arbeitsweisen von Polizei und Generalbundesanwalt. Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die Empfehlungen des Ausschusses bekräftigt.
Es werde im Bundesamt für Verfassungsschutz eine "reformierte Arbeitskultur" geben, erklärte der Bundesinnenminister. So sei die Einrichtung einer neuen Abteilung Rechtsextremismus und die bessere Einbindung wissenschaftlicher Expertise geplant.
Bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus verfolge die Bundesregierung einen "ganzheitlichen Ansatz", so der Minister. Es gehe auch um die Verantwortung der gesamten Gesellschaft.
In diesem Zusammenhang verwies de Maizière auf die ressortübergreifende Gesamtstrategie verschiedener Programme zur Demokratieförderung. Beispielhaft nannte er "Zusammenhalt durch Teilhabe", ein Programm des Bundesinnenministeriums. Generell wünsche er sich "mehr Offenheit in den Köpfen und in den Herzen."
Außerdem kündigte de Maizière die Untersuchung unaufgeklärter Fälle seit 1990 an. "Das ist eine umfangreiche Arbeit, die wir gerne machen", so der Bundesinnenminister. Die Untersuchungen würden im Laufe dieses Jahres abgeschlossen und dann ausgewertet. Auch nicht vollstreckte Haftbefehle würden geprüft.
Bundesjustizminister Maas bekräftigte die Ausführungen seines Ressortkollegen. "Verbrecher sollen künftig nicht mehr von unklaren Strukturen der Justizbehörden profitieren können", so der Minister. So soll die Rolle des Generalbundesanwaltes bei Streitigkeiten zwischen den Staatsanwaltschaften der Länder gestärkt werden. Diese Zuständigkeit solle rasch übertragen werden. Der Generalbundesanwalt solle sehr früh in die Ermittlungsarbeit einbezogen werden.
Auch die interkulturelle Kompetenz innerhalb der Behörden möchte Maas befördern. Sie müsse sich stärker bei der Auswahl des Personals niederschlagen. "In Zukunft soll es nicht nur Heiko und Thomas, sondern auch Mehmet und Ayşe geben."