Blockheizkraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung lassen die Wärme, die bei der Stromerzeugung entsteht, nicht ungenutzt, sondern verwerten sie. Sie erzeugen Wärme und Strom zugleich, womit sie einen viel höheren Wirkungsgrad haben als die getrennte Erzeugung.
2 Min. Lesedauer
Der höhere Wirkungsgrad wird dadurch erreicht, dass für eine bestimmte Menge an Wärme und Strom Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) viel weniger Brennstoff benötigen als Anlagen ohne Kopplung. Und weniger Brennstoff bedeutet im Übrigen auch weniger Treibhausgas-Emission. Verglichen allein mit der Erzeugung in regulären Kraftwerken ist die Treibhausgas-Emission bis zu 50 Prozent geringer.
Neben einem hohen Wirkungsgrad weisen KWK-Anlagen eine weitere Zukunftsfähigkeit auf. Sie sind imstande, die schwankende Stromeinspeisung aus Energiequellen wie Wind und Sonne im Stromnetz auszugleichen.
KWK-Anlagen sind damit für die Bundesregierung wichtig für die Energiewende. Der Ausbau dieser Technologie soll deshalb beschleunigt werden, um so ihren Anteil an der Stromerzeugung weiter anzuheben.
Mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) wurde die Förderung von KWK-Anlagen entsprechend deutlich verbessert.
Das gesamte Fördervolumen für KWK-Anlagen wurde auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr verdoppelt. Zusätzlich sollen durch die Förderung bestehende Kraftwerke auf eine besonders treibhausgasarme Erzeugung durch Gas umgestellt werden. Und neue Anlagen werden nur dann unterstützt, wenn sie mit Gas betrieben werden. Weiter gefördert wird der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen und -speichern.
Und auch Eigentümer, Mieter oder Pächter von Bestandsbauten können von einer Förderung profitieren. Denn die Bundesregierung unterstützt zudem die Anschaffung von Mini-KWK-Anlagen. Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 Kilowatt (kW) können laut Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, gestaffelt nach der elektrischen Leistung der Anlagen. So erhalten beispielsweise sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Geräte mit einer Leistung von 1 kW 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW 3.450 Euro. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) entgegen.
Die novellierte Regelung von "Mini-KWK-Anlagen" sieht für kleinere Anlagen außerdem zwei Boni vor: Es gibt dabei einen "Wärmeeffizienz"-Bonus von 25 Prozent, womit sich die thermische Effizienz und so der Gesamtwirkungsgrad der geförderten Mini--Anlagen verbessern soll. Und es gibt einen "Stromeffizienz"-Bonus von 60 Prozent, womit die Bundesregierung Impulse zur beschleunigten Markteinführung von Anlagen mit besonders hoher Stromeffizienz, etwa mit Brennstoffzellen, auslösen will. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen.
Seit Beginn der Förderung in 2012 wurden inzwischen 6.655 Anlagen mit rund 14 Millionen Euro gefördert und Investitionen von rund 147 Millionen Euro ausgelöst. Die elektrische Gesamtleistung der geförderten Mini-KWK-Anlagen beträgt bereits mehr als 33.000 Kilowatt.
In Deutschland werden zurzeit rund 26 Millionen Wohnungen mit circa 17 Millionen Zentralheizungen versorgt. Nur ein Zehntel dieser Heizkessel entspricht dem Stand der Technik. Und 20 Prozent sind älter als 24 Jahre mit schlechten Wirkungsgraden von unter 65 Prozent. Veraltete Heizungsanlagen durch hoch energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen zu ersetzen, schont nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel.