Kulturstaatsministerin Grütters eröffnet Symposium „Den Opfern einen Namen geben - Gedenken und Datenschutz“

Grütters erklärte vor zahlreichen Vertretern aus den Bereichen Forschung, Archivwesen, Gedenkstätten und Opferangehörigen: „Von einem Einzelschicksal zu erzählen heißt immer, es der monströsen und unfassbaren Abstraktheit reiner Opferzahlen zu entreißen. Deshalb ist die Diskussion über die namentliche Nennung von Opfern des Nationalsozialismus, insbesondere der Opfer der NS-‚Euthanasie‘, so wichtig. Einerseits wollen wir den Opfern ihre Identität und ihre Würde zurückgeben. Andererseits dürfen wir dabei die legitimen und schutzwürdigen Interessen insbesondere vieler Angehöriger nicht ausblenden.“

Grütters: „Es ist notwendig, dass wir für diesen schwierigen Aspekt unserer Erinnerungskultur gemeinsam Grundlagen erarbeiten, die einen konsensfähigen Umgang mit den Namen und Daten der NS-Opfer möglich machen – sowohl für die künftige Benutzungspraxis im Bundesarchiv als auch für die Verwendung der Daten in der Arbeit der Gedenkstätten. Das wäre hilfreich und wertvoll für die gesamtdeutsche Erinnerungskultur, die den Opfern des Nationalsozialismus ihren Namen und damit ganz im Sinne Thomas Manns – ‚ ein Stück des Seins und der Seele‘ wiedergeben möchte.“

Anlass für die Konferenz ist eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition („Bundesarchivgesetz - Den Opfern der NS-Euthanasie ihren Namen wiedergeben“). Die Konferenz, die von der Staatsministerin angeregt wurde und aus ihrem Haushalt finanziert wird, wird veranstaltet von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und der Stiftung Topographie des Terrors in Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv.