Kita-Bau soll einfacher werden

Städtebau Kita-Bau soll einfacher werden

Den Bau neuer Kitas erleichtern, den Wildwuchs an Spielhallen erschweren, die Massentierhaltung steuern: Das sind die Kernpunkte einer Baurechtsreform, der der Bundesrat abschließend zugestimmt hat.

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Derzeit sind Kindergärten in Wohngebieten nur ausnahmsweise erlaubt. Die Baunutzungsverordnung soll entsprechend geändert werden. Künftig werden Kitas für die Familien in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sein. 

Kinderstimmen kein Störfaktor 

Die Kitas sollen aber nur so groß sein, wie es den Bedürfnissen des Gebiets entspricht. Dadurch soll auch zusätzlicher Autoverkehr vermieden werden. Ein Zugangsverbot für Kinder aus anderen Wohnvierteln bedeutet dies aber nicht. 

"Es kann nicht länger angehen, dass Kindergärten in reinen Wohngebieten nur im Ausnahmefall genehmigt werden können", argumentiert Bundesbauminister Peter Ramsauer. Kinderlärm sei keine schädliche Umwelteinwirkung. 

Spielhallen Einhalt gebieten 

Des Weiteren ist vorgesehen, den Bau von Spielhallen stärker zu reglementieren. Deshalb sollen Kommunen "Vergnügungsstätten" im Bebauungsplan ausdrücklich zulassen beziehungsweise nicht zulassen können. 

"Mit diesem Gesetz bekommen die Kommunen ein Instrument, dem Wildwuchs an Spielhallen Einhalt zu gebieten", so Ramsauer. In Quartieren, die von Kindern und Jugendlichen stark frequentiert werden, müsse es Grenzen geben. 

Höhere Hürden für Riesenställe 

Schließlich sollen gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nur noch dann zulässig sein, wenn sie nicht dem Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. 

Für Gewerbeanlagen, für die aufgrund ihrer Größe eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht ist, muss eigens ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die bäuerliche Landwirtschaft bleibt davon unberührt. 

Der Gesetzentwurf wurde in ausgewählten Kommunen auf seine Praxistauglichkeit geprüft: in den Großstädten Dortmund und Leipzig, den Mittelstädten Bremerhaven und Landshut sowie den Kleinstädten Alling, Wittmund und Treuenbrietzen.