Kinder und Kommunen sind die Hauptgewinner

Neue Hartz-IV-Regelsätze Kinder und Kommunen sind die Hauptgewinner

Das Gesetz über die Neugestaltung von Leistungen für Langzeitarbeitslose ist beschlossen. Es enthält ein Bildungspaket, Mindestlöhne und einen neuen Regelsatz, der rückwirkend ab April ausgezahlt wird.

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Bundestag und Bundesrat nahmen die vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Änderungen für das Gesetz an. Im Bundestag stimmten 433 Abgeordnete für die neuen Regelsätze von 364 Euro in 2011 und 367 Euro ab 2012. Nun muss noch der Bundespräsident das Gesetz prüfen und unterzeichnen, damit es in Kraft tritt.  

Festlegung der Regelsätze

  • Die Regelsätze der Grundsicherung steigen für rund 4,7 Millionen Leistungsempfänger in zwei Stufen: Rückwirkend ab 1. Januar 2011 wird der Regelsatz um fünf Euro auf 364 Euro monatlich erhöht.

  • Ab 1. Januar 2012 kommen weitere drei Euro hinzu. Dann steigt der Regelsatz auf 367 Euro. Zusätzlich steht zum 1. Januar 2012 die reguläre jährliche Anpassung an. Diese orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2010 bis Juni 2011 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Ab 2014 soll diese Berechnung durch die so genannte „laufende Wirtschaftsrechnung“, kurz LWR, als Berechnungsgrundlage für die Regelsätze im SGB II abgelöst werden.

  • Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit und Übungsleiter bis 175 Euro monatlich werden auf den Regelsatz nicht angerechnet.

Die neuen Regelsätze werden voraussichtlich ab 1. April 2011 von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Die Nachzahlungen für die Monate Januar bis März wird dann ebenfalls erfolgen.

Leistungen des Bildungspakets

Das Bildungspaket soll mit gezielten Sach- und Dienstleistungen die Chancen der rund 2,5 Millionen bedürftigen Kinder erhöhen. Nach dem neuen Vorschlag gilt es nun zusätzlich für Kinder von Familien, die Wohngeld beziehen und für Kinder von Geringverdienern. Leistungen des Bildungspakets können ab sofort beantragt werden.

Die Leistungen umfassen unter anderem ein Schulstarterpaket und Unterstützung bei eintägigen Schulausflügen, Lernförderung, wie zum Beispiel Nachhilfe, Vereinsbeiträge für Sport oder Musikunterricht. Möglich sind auch Zuschüsse zum Mittagessen in Schulkantinen und zum Fahrgeld, wenn die weiterführenden Schulen nicht anders erreicht werden können.

Der Vermittlungsausschuss hat nun die Sachleistungen noch aufgestockt:

  • Ein Zuschuss zum Mittagessen soll nicht nur für bedürftige Schulkinder gelten, sondern auch in der Hortbetreuung.

  • Die Kommunen können nun auch Schulsozialarbeiter beschäftigen. 3.000 Stellen können bis 2013 finanziert werden.

Die Trägerschaft für das Bildungspaket liegt komplett bei den Kommunen.

Der Bund übernimmt für die Kommunen die vollen Kosten für das Bildungspaket von nunmehr mindestens 1,6 Milliarden Euro jährlich für den Zeitraum 2011 bis 2013. 

Von der Leyen freut sich über das gute Ergebnis: "Das Bildungspaket bringt allen bedürftigen Kindern Teilhabe und vor allem endlich mehr Chancen, selbst aus dem Kreislauf vererbter Armut herauszukommen."

Grundsicherung für Rentner und Erwerbsgeminderte

Der Bund übernimmt dauerhaft auch die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dabei beginnt die Kostenübernahme in 2012 zu 45 Prozent, setzt sich fort in 2013 zu 75 Prozent und ab 2014 zu 100 Prozent.

Allein von 2012 bis 2015 entspricht das einer Nettoentlastung der Kommunen von 12,24 Milliarden Euro. Bis 2020 wird der Bund aus heutiger Sicht die kommunalen Kassen um rund 54 Milliarden Euro entlasten. 

Mindestlohnregelungen

Die Mindestlöhne für das Wach- und Sicherheitsgewerbe und für die Aus- und Weiterbildung werden nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz auf den Weg gebracht.

Der Mindestlohn für die Zeit- und Leiharbeit wird im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Die Tarifparteien haben folgende Sätze vereinbart, die ab 1. Mai 2011 gelten: für Westdeutschland beträgt der Mindeslohn 7,79 Euro, für Ostdeutschland. 6,89 Euro. Der Mindestlohn wird als Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit festgesetzt, er gilt sowohl für die Einsatzzeit als auch für die verleihfreie Zeit.

"Equal Pay" in der Zeitarbeit: Der Grundsatz des "Equal Pay" (gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit) gilt in der Zeitarbeitsbranche schon heute. Die Tarifvertragsparteien entscheiden einvernehmlich und frei darüber, ob sie davon abweichen wollen.

Neue Regelungen für den Hinzuverdienst

Die Erwerbstätigenfreibeträge (Hinzuverdienstmöglichkeiten) werden neu geregelt. Danach bleiben die ersten 100 Euro vom Erwerbseinkommen als Freibetrag bestehen. Bei einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit zwischen 100 und 1000 Euro dürfen SGB II-Empfängerinnen und Empfänger künftig 20 Prozent ihrer Einkünfte behalten. Darüber (bis zur Höhe von 1200 Euro, bzw. 1500 Euro für Haushalte mit Kindern) bleiben weiterhin zehn Prozent der Einkünfte anrechnungsfrei.

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Übungsleiter bis 175 Euro monatlich werden weiterhin nicht auf den Regelsatz angerechnet. Auf diesen Betrag erhöht sich in diesen Fällen der ansonsten bei Einkünften festgelegte Grundfreibetrag für Absetzungen in Höhe von 100 Euro monatlich.