Kampf der Wirtschaftskriminalität

Europäische Staatsanwaltschaft Kampf der Wirtschaftskriminalität

20 Mitgliedstaaten der EU wollen künftig eine gemeinsame Europäische Staatsanwaltschaft betreiben. Die neue Behörde mit Sitz in Luxemburg soll Wirtschaftskriminalität zum Nachteil der EU effektiver und über Landesgrenzen hinweg verfolgen.

3 Min. Lesedauer

Hände eines Staatsanwaltes

Eine Europäische Staatsanwaltschaft soll künftig grenzüberschreitend das Gesetz schützen.

Foto: photothek.net

Untreue, Betrug und Korruption machen nicht vor Landesgrenzen halt. Allein mit neuen Geschäftsmodellen im Internet erwirtschaften Kriminelle Jahr für Jahr Milliarden Euro. Solche großen Fälle konnten bislang nur nationale Strafverfolgungsbehörden verfolgen. Oftmals scheiterten sie dabei jedoch an Grenzen und nationalen Zuständigkeiten. Gerade Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts sind jedoch oft komplex und machen nicht vor Grenzen halt.

Warum eine Europäische Staatsanwaltschaft?

Die Europäische Staatsanwaltschaft soll Lücken in der Strafverfolgung schließen: "Die Europäische Staatsanwaltschaft ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität. Erstmals wird eine EU-Behörde geschaffen, die selbst strafrechtliche Ermittlungen in den Mitgliedstaaten übernehmen wird", erklärt Bundesjustizminister Heiko Maas. "Betrug, Untreue und Korruptionsdelikte zu Lasten des EU-Haushalts können damit in Zukunft unter Bündelung des Know-hows der Ermittler aus verschiedenen Mitgliedstaaten effektiv verfolgt werden."

Wo arbeitet die neue Staatsanwaltschaft?

Hauptsitz der unabhängigen neuen Behörde soll Luxemburg sein. Die eigentliche Ermittlungsarbeit wird jedoch vor Ort in den beteiligten Mitgliedsstaaten stattfinden. Nur deutsche Staatsanwälte könnten also - mit Unterstützung deutscher Polizeibeamter - Häuser oder Büroräumen in Deutschland durchsuchen lassen.

Diese sogenannten "delegierten Staatsanwälte" arbeiten mit "doppeltem Mandat". Sie unterstehen einer europäischen Aufsicht durch die Zentrale der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), die gewährleisten soll, dass die Strafverfolgung in allen Mitgliedstaaten der Union nach einheitlichen Maßstäben funktioniert. Und: Die nationalen Staatsanwälte werden bei ihrer Ermittlungsarbeit auf der Grundlage der Verordnung über die Errichtung der EUStAEuropäischen Staatsanwaltschaft tätig.

Welche Aufgaben hat die Staatsanwaltschaft?

Die Europäische Staatsanwaltschaft darf nur unter bestimmten Voraussetzungen ermitteln und vor nationalen Gerichten Anklage erheben. Sie ermöglicht grenzüberschreitenden Informationsaustausch, die Koordinierung polizeilicher Ermittlungen, das rasche Einfrieren und die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und die Festnahme von Verdächtigen.

Sie kann jedoch selbst keine Menschen verhaften, sondern arbeitet eng mit der jeweiligen Polizei zusammen. "Nationale und europäischen Strafverfolgungsmaßnahmen werden gebündelt und damit deutlich effektiver", erklärt Bundesjustizminister Maas. Die Mitgliedstaaten können durch die Europäische Staatsanwaltschaft Informationen schneller austauschen, Polizeieinsätze effektiver koordinieren und Verdächtige grenzüberschreitend festnehmen.

Wie arbeitet die Behörde?

Die unabhängige Behörde soll in zwei Ebenen geteilt sein: Der Europäische Generalstaatsanwalt, der die Gesamtverantwortung für das Amt trägt, ist auf der zentralen Ebene angesiedelt. Der dezentrale Bereich besteht aus Delegierten Europäischen Staatsanwälten. Sie untersuchen und verfolgen mögliche Straftaten in den Mitgliedstaaten – natürlich immer im Einklang mit dem dort geltenden Recht.

Die zentrale Ebene überwacht und geleitet die Delegierten Europäischen Staatsanwälte in den einzelnen Ländern. Das Ziel dieser Struktur: eine gemeinsame Ermittlungs- und Strafverfolgungspolitik. Bis 2020 oder 2021 dürfte die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufnehmen.

"Auch wenn noch nicht alle Staaten dabei sind, enthält die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft ein ganz wichtiges Signal: Die EU ist selbst in schwierigen Zeiten zu Fortschritten in der Zusammenarbeit bereit", resümiert Bundesjustizminister Maas.

Das Europäische Parlament hat der Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft Anfang Oktober 2017 zugestimmt. Derzeit beteiligen sich 20 Mitgliedstaaten an der Europäischen Staatsanwaltschaft: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Estland, Deutschland, Griechenland, Italien, Finnland, Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei und Spanien. Sie haben die Behörde im Rahmen einer "verstärkten Zusammenarbeit" eingerichtet. Das bedeutet, dass sich die anderen acht EU-Nationen nicht an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen müssen. Sie dürfen sich aber jederzeit anschließen.