Im Durchschnitt kein Zusatzbeitrag

Krankenversicherung Im Durchschnitt kein Zusatzbeitrag

Gute Nachricht für gesetzlich Krankenversicherte: 2014 wird im Durchschnitt kein Zusatzbeitrag von den Krankenkassen erhoben. Will die Kasse trotzdem einen Zusatzbeitrag, kann der Versicherte die Kasse wechseln.

2 Min. Lesedauer

Krankenversicherungskarten der gesetzlichen Krankenkassen

Keine Mehrkosten für gesetzlich Versicherte

Foto: picture-alliance / dpa

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in den gesetzlichen Krankenkassen liegt 2014 bei 0 Euro. Das haben Bundesgesundheits- und Finanzministerium mitgeteilt.

Denn die Einnahmen des Gesundheitsfonds haben sich im laufenden Jahr positiv entwickelt. Auch für das Jahr 2014 geht das Bundesgesundheitsministerium von einer soliden Entwicklung für den Gesundheitsfonds aus: Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 199,6 Milliarden Euro können vollständig gedeckt werden.

Der Schätzerkreis
Grundlage für diese Berechnung sind die Ergebnisse des Schätzerkreises. Dem Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt (BVA) stehen die amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) des laufenden Jahres zur Verfügung. Auf deren Basis bewertet und prognostiziert er, wie sich Einnahmen, Ausgaben sowie Zahl der Versicherten und Mitglieder im Folgejahr entwickeln. Dem Schätzerkreis gehören Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes sowie des GKV-Spitzenverbandes an.

Kaum Zusatzbeiträge in den vergangenen Jahren

Dank der guten finanziellen Lage mussten auch in den vergangenen Jahren Versicherte kaum zuzahlen, derzeit gar nicht mehr. Im ersten Halbjahr 2013 haben die Krankenkassen einen Überschuss von rund 1,09 Milliarden Euro erwirtschaftet, so die vorläufigen Finanzergebnisse. Sie haben Finanzreserven von rund 16,6 Milliarden Euro. Der Gesundheitsfonds, über den die Beiträge der Versicherten an die Krankenkassen verteilt werden, hat weitere 11,1 Milliarden Euro Reserven. Dennoch sind Zusatzbeiträge nicht für jede Krankenkassen ausgeschlossen, da die finanzielle Lage der einzelnen Kasse sehr unterschiedlich sein kann.

Wann entstehen Zusatzbeiträge?

Seit 2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen. Seit Januar 2011 beträgt der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung 15,5 Prozent. Arbeitnehmer und Rentner zahlen davon 8,2 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag ist auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Das eingenommene Geld fließt in den Gesundheitsfonds. Daraus erhalten die Krankenkassen eine einheitliche Grundpauschale pro Versichertem. Hinzu kommen alters-, geschlechts- und risikoabhängige Zu- und Abschläge.

Wenn das Geld, das die Krankenkassen für ihre Mitglieder aus dem Gesundheitsfonds bekommen, nicht ausreicht, können sie einen Zusatzbeitrag erheben. Er ist unabhängig vom Einkommen der Versicherten. Die Krankenkassen legen selber fest, wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt. Krankenkassen ohne oder mit wenig Zusatzbeitrag werden dadurch attraktiver. So zwingt der Zusatzbeitrag die Kassen zum Wettbewerb um günstige Preise und bessere Leistungen.

Versicherte nicht finanziell überfordern

Damit kein Mitglied durch Zusatzbeiträge überfordert wird, gibt es einen Sozialausgleich aus Steuermitteln. Der Sozialausgleich greift, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent der beitragspflichtigen Einkünfte des Mitglieds übersteigt. Ob das der Fall ist, prüfen der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung. Der Sozialausgleich wird dann automatisch mit den abgeführten Beiträgen durch den Arbeitgeber und die Rentenversicherung verrechnet.