Höherer Mindestlohn für Steinmetze

Kabinett Höherer Mindestlohn für Steinmetze

Ab dem 1. November gelten im gesamten Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk höhere Mindestlöhne: 11,30 Euro in den alten und 10,90 Euro in den neuen Bundesländern. Ab Mai 2018 gelten 11,40 Euro im gesamten Bundesgebiet. Das Kabinett hat die Mindestlohnverordnung für die Branche gebilligt.

1 Min. Lesedauer

Die Tarifparteien im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk hatten im Februar 2015 einen Änderungstarifvertrag mit höheren Mindestlöhnen geschlossen. Im Juli beantragten sie, den neuen Mindestlohntarifvertrag per Verordnung auf die ganze Branche zu erstrecken.

Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind. Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk sind gut 11.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.
Der Mindestlohn gilt ebenfalls für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden.

Mindestlöhne über gesetzlichem Mindestlohn

Mindeststundenlohn in Euro für alle Steinmetze und Steinbildhauer:

Mindestlohn West (und Berlin)
Mindestlohn Ost
ab dem 01.11.2015 bis 30.04.2016 11,30
10,90
ab dem 01.05.2016 bis 30.04.201711,35
11,00
ab dem 01.05.2017 bis 30.04.201811,40
11,20
ab dem 01.05.2018 bis 30.04.201911,40
11,40

Damit liegt der Mindestlohn für Steinmetze und Steinbildhauer über dem seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde.

Die erste Mindestlohnverordnung lief zum 30. April 2015 aus. Bis dahin betrug der allgemeine Mindeststundenlohn 11,25 Euro (West und Berlin) und 10,66 Euro (Ost).

Die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk soll zum 1. November in Kraft treten.

Gesetzlicher Mindestlohn gilt seit 2015

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Mindestlöhne unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns sind bis längstens 31. Dezember 2016 erlaubt.

Aktuell gelten in 18 Branchen mit gut 4,16 Millionen Beschäftigten Mindestlöhne. Die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz für diese Branchen für verbindlich erklärt. So kann der individuellen Situation der jeweiligen Branchen Rechnung getragen werden. Die meisten Branchenmindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn.