Arbeitslose Jugendliche sollen binnen vier Monaten eine berufliche Perspektive haben. Das sieht die EU-Jugendgarantie vor. Deutschland setzt vor allem darauf, den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern. Den vom Kabinett verabschiedeten Plan zur Umsetzung der Jugendgarantie hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen.
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Die hohe Jugendarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedsstaaten ist eines der drängendsten Probleme in der EU. Deshalb hat der Rat der EU am 28. Februar 2013 eine Jugendgarantie verabschiedet. Deutschland steht vergleichsweise gut da.
Die Jugendgarantie zielt auf junge Menschen unter 25 Jahren ab, die die Schule verlassen oder arbeitslos werden. Ihnen soll binnen vier Monaten eine hochwertige Arbeitsstelle, eine Weiterbildung, ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten werden. Die EU-Jugendgarantie wird von 27 weiteren Empfehlungen flankiert.
Die EU-Mitgliedsstaaten sind dafür verantwortlich, die Jugendgarantie konkret umzusetzen. In Deutschland wurde unter der Federführung des Bundesarbeitsministeriums ein "Nationaler Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie" erarbeitet. Das Kabinett hat ihn jetzt verabschiedet. Die Bundesregierung wird den Plan der Europäischen Kommission, dem Bundestag und Bundesrat zuleiten.
Deutschland hatte im Jahresdurchschnitt 2013 die niedrigste Jugenderwerbslosigkeit in der EU. Die Quote lag bei 7,9 Prozent. Das waren rund 355.000 junge Menschen. Sie waren durchschnittlich 3,9 Monate arbeitslos. Zum Vergleich: Die durchschnittliche europäische Jugenderwerbslosigkeit lag 2013 bei 23,5 Prozent.
2012 lebten in Deutschland rund 9 Millionen Menschen unter 25 Jahren. Von ihnen waren 4,6 Millionen erwerbstätig. Von den jungen Arbeitslosen waren rund 60 Prozent weniger als vier Monate ohne Beschäftigung. Lediglich zehn Prozent aller Arbeitslosen zwischen 15 und 25 Jahren sind länger als ein Jahr arbeitslos. Sie werden in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern intensiv beraten und mit passgenauen Förderangeboten unterstützt.
Deutschland verfügt über ein bewährtes duales Ausbildungssystem und sehr gute Beratungs- und Förderstrukturen. Im "Nationalen Implementierungsplan" wird dargestellt, wie die Jugendlichen beraten, unterstützt und vermittelt werden. Zudem werden die Grundlagen der dualen Ausbildung erläutert.
Die Bundesregierung setzt darauf, bestehende Strukturen mittel- und langfristig zu optimieren. Bund und Länder sollen sich enger abstimmen, um Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern. Der Übergang von der Schule in den Beruf soll verbessert werden. Der Ausbildungspakt zu einer Allianz für Aus- und Weiterbildung wird von den beteiligten Partnern weiter entwickelt.
Jugendliche mit Problemen auf dem Arbeitsmarkt sollen besser unterstützt werden. Jobcenter und Kommunen sollen sich besser vernetzen, wenn sie Jugendliche betreuen. Das Projekt "Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf" stellt in der Praxis erprobte Ansätze zur Verfügung. Die Arbeitsbündnisse werden flächendeckend ausgeweitet. Das gilt auch für Jugendberufsagenturen. Sie dienen als lokale Anlaufstellen für Jugendliche, die Hilfe beim Übergang von der Schule in den Beruf brauchen. Außerdem soll die Inklusion junger Menschen mit Behinderung weiterhin gefördert werden.