Noch sind unsere Stromnetze nicht auf den Transport der erneuerbaren Energien ausgelegt. Für die Energiewende braucht Deutschland die weitere Entwicklung des bestehenden Netzes.
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Wesentlichen Schub zur Beschleunigung dieses Netzausbaus leisten die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und das sogenannte Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Damit wird es erstmals eine deutschlandweit koordinierte Netzausbauplanung für Höchstspannungsleitungen geben. Dies vermeidet Fehlplanungen, die sich bei einer individuellen Planung der Netzbetreiber ergeben könnten. Die vorgesehenen Regeln sollen zudem durch eine starke Öffentlichkeitsbeteiligung möglichst umfassende Transparenz herstellen. Ziel ist es, größere Akzeptanz für den Leitungsausbau zu erreichen und den Netzausbau so zu beschleunigen.
Mit dem "Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze" sorgt die Bundesregierung dafür, dass sich länderübergreifende oder grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen schneller bauen lassen.
Große Strommengen werden in Deutschland und Europa über das Höchstspannungsnetz transportiert. Es muss eine hohe Versorgungssicherheit und -qualität gewährleisten.
Um den neuen Herausforderungen durch die Integration erneuerbarer Energien gerecht zu werden, müssen circa 3.600 Kilometer Höchstspannungstrassen bis zum Jahr 2020 neu gebaut werden.
Immer dann, wenn hohe elektrische Leistungen übertragen werden müssen, werden Höchstspannungsleitungen eingesetzt. Wird Strom über sehr lange Strecken transportiert, sind aufgrund des elektrischen Widerstandes die Verluste hoch. Um dies zu vermeiden, wird der Strom bei geringer Stärke und gleichzeitig hoher Spannung, bei Höchstspannung, in das Stromnetz eingespeist. Dieser Bereich liegt in Europa zwischen 220 und 380 kV (Kilovolt).
Das Gesetz sieht bundesweit einheitliche Genehmigungsverfahren für länderübergreifende oder grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen vor. Das vereinfacht Verfahren und baut unnötige Bürokratie ab.
Für diese Höchstspannungsleitungen gibt es zukünftig eine Bundesfachplanung. Sie wird von der Bundesnetzagentur in Abstimmung mit den Ländern durchgeführt.
Das Ergebnis der Bundesfachplanung wird ein Bundesnetzplan sein, in dem die notwendigen Trassenkorridore bundesweit ausgewiesen und für den Bau von Höchstspannungsleitungen reserviert werden.
Auf 110 kV-Ebene werden darüber hinaus die Voraussetzungen für den Einsatz von Erdkabeln vereinfacht und einheitliche Genehmigungsverfahren für Freileitungen und Erdkabel eingeführt.
Das Gesetz verbessert außerdem die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger durch eine frühzeitige Einbindung in die Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine parallele Internetnutzung vorgesehen.
Die Bundesregierung will zudem die Unabhängigkeit der Netzbetreiber von anderen Bereichen der Energieversorgung ("Erzeugung" und "Vertrieb") stärken. Die Transportnetze sollen im Energiebereich als neutraler Marktplatz agieren, um einen flächendeckenden, funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten.
Die Bundesnetzagentur erhält zusätzliche Kompetenzen, um diese Verpflichtungen erforderlichenfalls durchsetzen zu können.
Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz schaffen die rechtliche Basis für den breiten Einsatz sogenannter intelligenter Messsysteme. Diese spielen eine wichtige Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien und ermöglichen eine aktive Teilnahme des Verbrauchers am Energiemarkt.