Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

Einkommensteuer Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplittung schnell und "eins zu eins" umgesetzt. Eingetragene Lebenspartner und Verheiratete sind jetzt im Einkommensteuergesetz gleichgestellt.

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Ein homosexuelles Paar zeigt seine Ringe

Lebenspartner können sich künftig zusammen steuerlich veranlagen lassen

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Die Änderungen im Einkommensteuergesetz sind am 19.07.2013 in Kraft getreten.

Sie stellen die Gleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern für das Einkommensteuergesetz sicher.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 7. Mai 2013 festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.

Für die Lebenspartnerschaften, die noch keine bestandskräftigen Steuerbescheide haben, gilt damit das Ehegattensplitting rückwirkend ab 2001.

Zusammenveranlagung: Vorteile für Lebenspartner

Mit der Gleichstellung im Einkommensteuergesetz können sich Lebenspartner und Lebenspartnerinnen zusammen veranlagen lassen und erhalten damit alle steuerlichen Vorteile, die auch Eheleute haben.

Das Splitting-Verfahren ist Bestandteil der Zusammenveranlagung: Vor Berechnung der Steuerschuld wird das gemeinsame Einkommen in zwei Hälften aufgeteilt (gesplittet). Erst danach wird die darauf fällige Einkommensteuer berechnet und verdoppelt.
Damit wird eine höhere Steuerbelastung durch den progressiven Einkommensteuertarif vermieden.

Auch eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen können nun, beispielsweise für den Lohsteuerabzug, die Lohnsteuerklassen IV/IV, III/V oder das so genannte Faktorverfahren wählen.