Frisches Obst, Gemüse und Milchprodukte können Schulen und Kindergärten auch künftig kostengünstig erhalten. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum neuen EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch zugestimmt.
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Wenn in der Schule die Unterrichtspause beginnt, gibt es für die Schülerinnen und Schüler frische Milch zum günstigen Preis. Ebenso können Schulen und Kindergärten aufgrund des EU-Schulobstprogramms vergünstigtes "Schulobst" und "Schulgemüse" erhalten.
Beide Angebote waren bisher in unterschiedlichen EU- Beihilfeprogrammen geregelt und werden nun zusammengeführt. Dies ist der Kern des neuen EU-Schulprogramms, das den Umfang und die Verteilung der dafür nötigen Beihilfen auf die Mitgliedsstaaten regelt. Es wird ab dem Schuljahr 2017/2018 gelten.
Für Bundesernährungsminister Christian Schmidt ist das neue EU-Schulprogramm "ein großer Erfolg". "Damit kann es noch besser gelingen, Kindern diese gesunden Lebensmittel schmackhaft zu machen und sie für eine ausgewogene Ernährung zu sensibilisieren", sagte Schmidt im Juli nach dem Kabinettsbeschluss.
Das neue Gesetz löst das bisherige Schulobstgesetz und die Schulmilch-Durchführungsverordnung ab. Damit werden auch auf nationaler Ebene die beiden Programme für Milch sowie Obst und Gemüse zusammengeführt.
Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass auch künftig die vergünstigte Abgabe gesunder Lebensmittel an Schulen und Kindergärten gesichert ist. Durch ergänzende pädagogische Maßnahmen sollen die jungen Menschen zusätzlich eine ausgewogene Ernährung kennenlernen.
"Ziel ist es, Kindern die Landwirtschaft und die große Palette landwirtschaftlicher Erzeugnisse näherzubringen und über damit zusammenhängende Fragen wie gesunde Ernährungsgewohnheiten, die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung, lokale Nahrungsmittelketten oder ökologische Landwirtschaft aufzuklären", so der Bundesminister.
Die EU stellt bis zu 250 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, um in schulischen Einrichtungen und auch Kindertagesstätten gesunde landwirtschaftliche Produkte günstig anbieten zu können. Davon fließen mehr als 29 Millionen Euro nach Deutschland: Mindestens 19,7 Millionen Euro für Obst und Gemüse, zudem 9,4 Millionen für Milchprodukte. Der Anteil kann noch steigen, wenn andere Mitgliedsstaaten ihre Mittel nicht vollständig abrufen. Davon hat Deutschland in der Vergangenheit profitiert. Im Gesetz wird auch der Verteilungsschlüssel festgelegt, nach dem die Mittel auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt werden.
Wichtigstes Kriterium für die Verteilung ist die Anzahl der sechs- bis zehnjährigen Kinder. Bei der Schulmilch kommt über drei Jahre ergänzend ein "historischer Schlüssel" zur Anwendung. Dadurch wird der Anpassungsprozess erleichtert.
Die konkrete Umsetzung des EU-Schulprogramms wird durch die Bundesländer vorgenommen.