Gegen Manipulation bei Organspenden

Transplantationsmedizin Gegen Manipulation bei Organspenden

Wer Wartelisten für Spenderorgane manipuliert, macht sich künftig strafbar. Anlässlich des Prozessauftaktes gegen einen Transplantationschirurgen sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, dass derartige Manipulationen heute nicht mehr vorkommen könnten.

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Ein Styropor-Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen

Vertrauen zurückgewinnen: Seit dem 1. August 2013 gelten schärfere Regeln in der Transplantationsmedizin

Foto: picture alliance / dpa

Ärzte können nicht mehr allein über die Position auf der Warteliste entscheiden. "Ich begrüße ausdrücklich, dass die Staatsanwaltschaft so schnell gearbeitet hat", sagte Bahr.

Die Bundesregierung und der Bundestag haben schärfere Vorschriften beschlossen: Wer Wartelisten für Spenderorgane manipuliert, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Ein Mehr-Augen-Prinzip der begutachtenden Ärzte und unangemeldete Prüfungen wurden eingeführt. Die Richtlinien zur Organspende legt die Bundesärztekammer fest. Neu ist, dass sie vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden müssen.

Vertrauen in die Organspende stärken

Diese Konsequenzen wurden aus den Vorfällen des vergangenen Jahres gezogen, so Bahr. "Dadurch kann wieder Vertrauen in die Organspende entstehen."

Die Änderungen des Transplantationsgesetzes sind Teil des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung. Es trat am 1. August 2013 in Kraft.

Nach Manipulationen wurden Kontrollsysteme verschärft

Die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen haben Vor-Ort-Prüfungen in allen Zentren durchgeführt, in denen Lebern transplantiert werden.

Die Prüfungen sind Teil des ausgeweiteten Kontrollsystems im Transplantationswesen. Der Prüfbericht wird voraussichtlich im September vorliegen. Bei der Bundesärztekammer entwickelte eine Arbeitsgruppe einen Vorschlag für bundeseinheitliche Anforderungen für Transplantationsbeauftragte.

Spendenbereitschaft ging zurück

Durch die Manipulationen bei der Organvergabe in der Vergangenheit  waren viele Menschen verunsichert. Die Spendenbereitschaft sank. Im vergangenen Jahr ist die Spendenrate mit 12,8 pro Million Einwohner auf den Stand von 2002 zurückgegangen, im ersten Halbjahr 2013 noch weiter. Das ist für Betroffene katastrophal.

Der Minister ist guten Mutes, dass durch die schärferen Regeln des Transplantationsgesetzes die Zahl der Organspender schon im nächsten Jahr steigen werde.

Neue Regeln für Organspende

Die Regeln für die Organspende in Deutschland wurden mit dem "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz" und dem "Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes" reformiert.

Die Gesetze traten am 1. November 2012 und am 1. Januar 2013 in Kraft. Danach soll jeder Erwachsene in Deutschland regelmäßig von seiner Krankenkasse Informationen zur Organspende erhalten. Damit soll eine Entscheidung für oder gegen eine Spende nahegelegt werden.

Alle zwei Jahre folgt eine Erinnerung an die Entscheidungsmöglichkeit. Voraussichtlich ab 2015 wird es technisch möglich sein, die Entscheidung auf der elektronischen Gesundheitskarte zu dokumentieren.

Im Ausland gelten andere Regelungen

Bei unseren europäischen Nachbarn gelten unterschiedliche Regeln. Wer möchte, dass seine Entscheidung für oder gegen die Organspende auch im Urlaub berücksichtigt wird, sollte seinen Organspendeausweis dabei haben.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation stellt auf ihrer Internetseite "www.dso.de" Informationen zu diesen Regelungen und Beiblätter in neun Sprachen zur Verfügung.

Organspendeerklärung und Patientenverfügung

Die Bürgerinnen und Bürger sollen auch dabei unterstützt werden, Organspendeerklärung und Patientenverfügung aufeinander abzustimmen. Bei einer erklärten Organspendebereitschaft müssen oft ärztliche Maßnahmen erfolgen, die durch eine Patientenverfügung ausgeschlossen werden. Dieser Widerspruch muss nicht sein und kann durch die notwendigen Informationen vermieden werden.

Für alle Fragen im Zusammenhang mit einer Transplantation, muss es in jedem Krankenhaus künftig einen Transplantationsbeauftragten geben.