Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Die Bundesregierung verschärft die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung deutlich. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzentwurf nun abschließend zugestimmt.
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Steuerhinterziehung ist und bleibt strafbar. Allerdings will die Bundesregierung den Weg, sich "steuerehrlich" zu machen, nicht ganz verbauen. Die Hürden für diesen Weg liegen jedoch künftig um Einiges höher: Das Bundeskabinett hatte am 24. September 2014 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt. Das Gesetz kann damit nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Grundlage des Gesetzentwurfs sind die von Bund und Ländern gemeinsam erarbeiteten Eckpunkte zur strafbefreienden Selbstanzeige. Sie wurden von der Finanzministerkonferenz am 9. Mai 2014 beschlossen.
Wesentliche Maßnahmen des Gesetzentwurfs sind:
Bei darüber liegenden Beträgen ist nur bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlags ein Absehen von der Strafverfolgung möglich.
Der Zuschlag ist abhängig vom Hinterziehungsvolumen:
über 25.000 Euro: 10 Prozent Zuschlag
über 100.000 Euro: 15 Prozent Zuschlag
über 1 Million Euro: 20 Prozent Zuschlag
Bisher galt ein Zuschlag von 5 Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro.
Der Gesetzentwurf verlängert die Verjährungsfrist in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre. Das heißt: Der Steuerhinterzieher muss künftig für die vergangenen zehn Jahre "reinen Tisch machen" und die hinterzogenen Steuern für diese Jahre nachzahlen, um seine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.
Weitere Voraussetzung ist neben der Zahlung des hinterzogenen Betrages auch die sofortige Zahlung der Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr.