Für ein faires und einheitliches Asylsystem

Reformvorschläge der EU-Kommission Für ein faires und einheitliches Asylsystem

Die EU braucht ein wirksames Gemeinsames Europäisches Asylsystem - auch damit die Freizügigkeit in Europa erhalten bleibt. Die EU-Kommission hat deshalb Reformvorschläge vorgelegt. Sie seien ein Schritt in die richtige Richtung, so Bundesinnenminister de Maizière.

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Frontex-Polizisten aus Portugal beim Einsatz

EU strebt einen gemeinsamen effektiven Schutz der Außengrenzen an.

Foto: EU/AFP-SERVICES/ANGELOS TZORTZIN

Asylbewerber sollen künftig fairer auf die Mitgliedstaaten verteilt, europaweit gleiche Regelungen für Asylbewerber geschaffen werden. Nur gemeinsam - und nicht national - kann Europa auf globale Flüchtlings- und Migrationsbewegungen reagieren.

Notwendig ist deshalb neben dem gemeinsamen effektiven Schutz der Außengrenzen durch den angestrebten Europäischen Grenzschutz auch ein gemeinsames europäisches Asylsystem. Es soll nicht nur die irreguläre Migration in die EU, sondern auch das Ausnutzen unterschiedlicher nationaler Asylgesetze verhindern. Nur so kann die Freizügigkeit in Europa gesichert werden.

Freizügigkeit in Europa sichern

Die EU-Kommission hat deshalb auf Bitten der Staats- und Regierungschefs Reformvorschläge für ein wirksames Gemeinsames Europäisches Asylsystem vorgelegt. In einem nächsten Schritt wird es mit den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament beraten.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière bewertete in einer ersten Stellungnahme die Vorschläge der Kommission als Schritt in die richtige Richtung,

Faire Lastenteilung gewährleisten

Nach den Vorstellungen der Kommission gibt es fünf vorrangige Bereiche, die verbessert werden müssen. Sie schlägt deshalb folgende Maßnahmen vor:

  • Um die Verteilung von Flüchtlingen besser bewältigen zu können und eine faire Lastenteilung zu gewährleisten, könnte eine Änderung der Dublin-Verordnung entweder durch Straffung und Ergänzung mit einem Lastenteilungsverfahren oder durch Umstellung auf einen dauerhaften Verteilungsschlüssel erfolgen.
  • Weitere Harmonisierung der Asylverfahren innerhalb der EU.
  • Maßnahmen, um irregulären Sekundärbewegungen vorzubeugen oder sie zu ahnden.
  • Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur: Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen könnte an der Umsetzung der Asyl-und Migrationspolitik mitwirken.
  • Stärkung des Europäischen Fingerabdruck-Identifikationssystems: Anpassung des Systems zur Bekämpfung irregulärer Migration, zur besseren Speicherung und Weitergabe von Fingerabdrücken oder der Erleichterung von Rückführungen.  

Angekündigt: EU-Aktionsplan zur Integration

Die Kommission wird mehrere Maßnahmen in den Bereichen legale Einwanderung und Integration angehen. Dazu gehören:

  • ein strukturiertes System für die Neuansiedlung: gemeinsame EU-Regeln zur Aufnahme und Verteilung,
  • eine Reform der "Blaue Karte EU".
  • Die Kommission wird einen EU-Aktionsplan zur Integration vorlegen.

Regelungen für die Ein- und Ausreise

Die Europäische Kommission legte ihren überarbeiteten Vorschlag für ein Einreise-/Ausreisesystem vor. Es sollen in dem System alle Nicht-EU-Bürger registriert werden, die für einen Kurzaufenthalt (von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen) in den Schengen-Raum einreisen dürfen.

De Maizière: Schritt in die richtige Richtung

Aufgeschlossen zeigte sich de Maizière für Vorschläge der EU-Kommission, die Asylpolitik stärker von der nationalen auf die europäische Ebene zu verlagern: "Das liegt im deutschen Interesse, damit die Lasten in Europa gleichmäßiger verteilt werden." Jetzt gehe es darum, Details zu prüfen und auf EU-Ebene erste Eckpunkte zu beschließen – "und zwar möglichst noch unter niederländischem Vorsitz", so de Maizière in der Leipziger Volkszeitung.

Deutschland und Frankreich haben auf dem letzten Deutsch-Französischen Ministerrat am 7. April 2016 gemeinsame Vorschläge zur Umsetzung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems angekündigt.