Förderrichtlinie Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV (BMVI)

Zweck der Förderung des BMVI ist es, einen spürbaren Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Städten zu leisten: Die Stärkung der Nachfrage nach Stickoxidminderungssystemen soll mittels eines finanziellen Anreizes für die rechtlich nicht verbindlich vorgeschriebene Nachrüstung von Diesel-Bussen der Schadstoffklassen Euro III, IV, V und EEV erfolgen.

Die Förderrichtlinie wurde im März 2018 veröffentlicht. Im November 2018 wurde die Förderrichtlinie durch eine neue Förderrichtlinie ersetzt. Bei dieser liegt nun die Förderquote bei 80% statt 40-60%.

Weitere Informationen auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums

Neue Förderrichtlinie für Dieselbusse