Europäische Verbraucherpolitik

Lebensmittelkennzeichnung mit Angabe von Nährstoffen und anderem auf einer Saftflasche

EU: Mehr Transparenz für Verbraucher

Foto: Sebastian Bolesch

Waren können innerhalb des Binnenmarktes frei gehandelt werden. Der Bundesregierung ist es wichtig, dass auch der Verbraucherschutz in der EU auf einem hohen einheitlichen Niveau gesichert wird. Die europäische Verbraucherpolitik hat dafür im Laufe der Jahre in vielen Bereichen Maßnahmen getroffen. An erster Stelle steht dabei die Gesundheit: Die EU sorgt für gesunde und sichere Lebensmittel, Medikamente und Kosmetika.

Eine der wichtigsten Regelungen ist die Lebensmittel-Informationsverordnung. Sie garantiert Verbraucherinnen und Verbrauchern eine transparente und einheitliche Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen. Kunden können sich so schnell über die Zusammensetzung und Nährstoffgehalte von Lebensmitteln informieren. Das erleichtert die richtige Lebensmittelauswahl und eine ausgewogene Ernährung.

Ab Dezember 2016 ist zudem die Angabe des Kaloriengehalts und von sechs Nährstoffen in einer übersichtlichen Tabelle auf der Verpackung verpflichtend. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Nährstoffgehalte künftig immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben.

Auch für gesundheitsbezogene Werbung gibt es auf europäischer Ebene einheitliche und strenge Regelungen. Sie ist nur noch erlaubt, wenn sie von der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) ausdrücklich zugelassen ist. So muss es etwa für einen versprochenen gesundheitsfördernden Effekt auch einen Nachweis geben.

Verbraucherschutz

Pflegemittel wie Hautcreme, Make-up, Deodorant, Seife oder Zahnpasta dürfen keine gesundheitsschädlichen Substanzen enthalten. Ein wirksamer Verbraucherschutz erfordert ständige Wachsamkeit: So verbot die EU-Kommission etwa bestimmte Haarfärbemittel, weil sie möglicherweise gesundheitsschädigend waren. Den Herstellern von Kindercremes für den Windelbereich wurde es untersagt, weiterhin eingesetzte Konservierungsstoffe zu verwenden.

Auch beim Spielzeug steht die Sicherheit uneingeschränkt im Vordergrund. Spielzeug, das in der EU vertrieben wird, muss strenge Sicherheitsnormen erfüllen. Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert Verbraucher wöchentlich im Internet über Produkte, von denen Gefahren für Verbraucher ausgehen können.

Produktgarantie

Auch in ihrer Richtlinie für die Verlängerung der Produktgarantie auf zwei Jahre hat die EU die Verbraucher erheblich gestärkt. Die EU-Verbraucherrechterichtlinie sorgt dafür, dass Verbraucher ihre Kaufentscheidungen auf Grundlage klarer, korrekter und eindeutiger Informationen treffen können. Eine weitere Richtlinie schützt Kunden vor bösen Überraschungen – beispielsweise durch kundenfeindliche Vertragsklauseln im Kleingedruckten. Unlautere Geschäftspraktiken wie irreführende Werbung oder aggressive Verkaufspraktiken wie Belästigung, Zwang und unzulässige Beeinflussung sind in der gesamten EU rechtswidrig.

Zu den wichtigen Maßnahmen der EU in Sachen Verbraucherschutz gehören nicht zuletzt die Vorschriften über die "allgemeine Produktsicherheit" und über die "Haftung für fehlerhafte Produkte". Im Schadensfall haben Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch auf Entschädigung vom Hersteller.