EU hilft Bauern

Dürre in Europa EU hilft Bauern

Angesichts drohender Ernteverluste gewährt die EU-Kommission neue Hilfen für Landwirte: Unter anderem können sie Direktzahlungen im Voraus erhalten. Auch dürfen sie Flächen erweitert nutzen, um ihr Vieh zu füttern.

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Ein Traktor pflügt ein ehemaliges Getreidefeld um. Im Hintergrund sind Obstplantagen und links ein Maisfeld.

Ein Traktor pflügt eine Getreidefeld um. Nach Ernteverlusten können sich viele Bauern Direkthilfen der EU holen.

Foto: picture alliance/dpa

Der für Landwirtschaft zuständige EU-Kommissar Phil Hogan hat am Donnerstag Hilfen für landwirtschaftliche Betriebe zugesagt, denen durch die anhaltende Dürre Ernteverluste drohen. "Ich habe mit einer Reihe von Ministern aus den betroffenen Ländern Kontakt aufgenommen, um über die aktuelle Situation und die Einschätzungen der Auswirkungen zu sprechen", so Hogan.

"Die Kommission ist wie immer bereit, betroffene Landwirte mit einer Reihe von Instrumenten wie höheren Vorauszahlungen, Ausnahmen von ökologischen Vorgaben und staatlichen Beihilfen zu unterstützen", erklärte der EU-Kommissar. Die Gemeinsame Agrarpolitik biete bereits ein Sicherheitsnetz für Landwirte, die mit unvorhersehbaren Ereignissen zu kämpfen haben. Er fordere die Mitgliedstaaten auf, alle möglichen Aktionen und Maßnahmen im Rahmen der Gesetzgebung zu prüfen.

Viele Bauern könnten heute ohne die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union kaum überleben. Der extrem trockene Sommer bedroht Landwirte in ganz Europa in ihrer Existenz. Vielerorts fällt die Hälfte der Getreideernte aus, und auf Weiden wie Feldern verdorrt das Futter. Letzteres wirkt sich besonders auch langfristig auf die Einkommen der Viehzüchter aus.

Nach den geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen in der Landwirtschaft können Beihilfen in Höhe von bis zu 80 Prozent der durch Dürre verursachten Schäden (oder bis zu 90 Prozent in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen) unter bestimmten Bedingungen bereitgestellt werden. Der Kauf von Futtermitteln kann als Sachschaden oder Einkommensverlust eingestuft werden.

Ausnahmen von ökologischen Anforderungen

Die Kommission hat zwei Beschlüsse gefasst, um die Landwirte bei der Bewältigung von Dürren zusätzlich zu der Gemeinsamen Agrarpolitik zu unterstützen.

Dies sind erstens höhere Vorauszahlungen: Landwirte können bis zu 70 Prozent ihrer Direktzahlungen und 85 Prozent der Zahlungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung bereits ab Mitte Oktober 2018 erhalten, anstatt wie ursprünglich geplant im Dezember.

Außerdem sollen Ausnahmen von bestimmten ökologischen Anforderungen gelten, besondere bezüglich der Regeln für brachliegende Flächen. Nunmehr soll auf bestimmten Flächen, die vorher im Umweltinteresse brach liegen sollten, auch der Anbau von Tierfutter erlaubt sein. Weitere Maßnahmen sollen insbesondere den Viehzüchtern zugutekommen.

Schadenersatz für Produktionsausfälle kann auch ohne Anmeldung bei der Kommission gewährt werden. Die Mitgliedstaaten können Beihilfen von bis zu 15 000 Euro je Bauer über einen Zeitraum von drei Jahren gewähren.