Ergebnisse der Europawahl

Europa hat gewählt Ergebnisse der Europawahl

Am 1. Juli werden die neuen Abgeordneten des Europäischen Parlaments zur ersten Sitzung in Straßburg zusammenkommen. Als größter Mitgliedstaat entsendet Deutschland 96 Abgeordnete nach Brüssel. Die Wahlbeteiligung lag mit 48,1 Prozent höher als 2009 mit 43,3 Prozent.

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Wahlurne mit Stimmzetteln

Europa hat gewählt.

Foto: European Union 2014 EP

Die Bürgerinnen und Bürger hatten am 25. Mai ihre Wahl getroffen: Die CDU erhielt 29 Sitze (2009: 34 Sitze), die SPD - 27 (23), die GRÜNEN – 11 (14), die FDP - 3 (12). Die Partei DIE LINKE wird mit 7 Sitzen (8), die CSU mit 5 (8) im EP vertreten sein. Neu dabei mit 7 Abgeordneten ist die AfD. Mit jeweils einem Abgeordneten vertreten ist: FREIE WÄHLER, die Tierschutzpartei, FAMILIE, PIRATEN, ÖDP, NPD und Die PARTEI.

Die beiden stärksten Fraktionen im Europaparlament sind die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) mit 214 Abgeordneten und die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D) mit 191 Abgeordneten.

Wichtige Personalentscheidungen

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten hatten auf ihrem Gipfeltreffen am 27. Mai den Präsidenten des Europäischen Rats Van Rompuy beauftragt, Sondierungsgespräche zur Besetzung der europäischen Spitzenposten zu führen. Neu besetzt werden das Amt des EU-Kommissionspräsidenten, des Hohen Beauftragten für die Außenpolitik sowie des Präsidenten des Europäischen Rats.

Bundeskanzlerin Angela Merkel geht die Entscheidungen der kommenden Monate mit Optimismus an. "Das Schöne an Europa ist: Es dauert manchmal lange, bis Entscheidungen getroffen werden, aber wir haben bisher immer eine Lösung gefunden – in der Eurokrise, in der internationalen Finanzkrise, in so vielen anderen Fragen", sagte Merkel während einer Diskussionsrunde beim 99. Katholikentag in Regensburg. "Und jetzt, in diesen Tagen nach der Europawahl müssen wir eben wieder die Weichen für die nächsten fünf Jahre stellen. Dabei geht es zum einen um Personen und zum anderen natürlich um Programme."

Für die Kanzlerin steht fest, dass die EVP die stärkste politische Kraft geworden sei. "Deshalb führe ich jetzt Gespräche genau in diesem Geist, dass Jean-Claude Juncker Präsident der Europäischen Kommission werden sollte."

Nach einem Treffen mit dem georgischen Ministerpräsidenten Irakli Garibaschwili teilte Merkel mit, dass eine solche Entscheidung, "selbst wenn sie kontrovers geführt werden muss", doch "in einem europäischen Geist" stattfindet. Das heiße, "dass daran gearbeitet wird, ein höchstes Maß an Einigung hinzubekommen". Sie setze dabei auf "Gründlichkeit vor Schnelligkeit".

Regelungen des Lissabon-Vertrages

Das Verfahren über die Wahl des Kommissionspräsidenten ist in Artikel 17 Absatz 7 des Vertrags von Lissabon geregelt. Nach Beratungen schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten vor. Dabei berücksichtigt er das Wahlergebnis zum Europäischen Parlament.

Das Europäische Parlament wählt anschließend diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Erhält dieser Kandidat nicht die Mehrheit, so schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament innerhalb eines Monats mit qualifizierter Mehrheit einen neuen Kandidaten vor. Für dessen Wahl wendet das Europäische Parlament dasselbe Verfahren an.

Für die qualifizierte Mehrheit ist nach den Regeln des Vertrages von Nizza beziehungsweise dem Protokoll Nr. 36 zum Vertrag von Lissabon eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig.