Entsorgung kostenlos – auch bei Online-Kauf

Recycling von Elektroaltgeräten Entsorgung kostenlos – auch bei Online-Kauf

Große Händler - auch Online-Händler - müssen Elektroaltgeräte kostenlos zurückzunehmen. Tun sie dies nicht, droht ihnen sie ab sofort ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Rohstoffe aus Altgeräten wiederzugewinnen, spare Geld und schone Ressourcen, so Bundesumweltministerin Hendricks.

3 Min. Lesedauer

Der Handel muss bei einem Verstoß gegen die Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes gilt seit dem 1. Juni 2017.

Geräte als Rohstofflager

"Jedes Elektrogerät ist ein kleines Rohstofflager. Wenn wir die Metalle daraus wiedergewinnen können, spart uns das Geld und wir schonen unsere Ressourcen. Deshalb ist es wichtig, ein dichtes Sammelnetz für alte Elektrogeräte zu schaffen und diese hochwertig zu recyceln. Der Elektroeinzelhandel spielt dabei eine wichtige Rolle – als Anlaufpunkt für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn sie ausgediente Geräte zurückgeben wollen und er ist verpflichtet diese zurückzunehmen. Die Elektro-Händler müssen die geltenden Regeln daher einhalten und mögliche Verstöße schnell und spürbar geahndet werden. Mit dem neuen Bußgeldtatbestand wird das zukünftig möglich sein", so Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Schutz wichtiger Ressourcen

Die Rücknahmepflicht gilt bei kleinen Geräten unabhängig davon, ob der Verbraucher dort etwas kauft. Kleingeräte wie Rasierer, Föne oder Handys können Verbraucher einfach beim Händler abgeben – auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes.

Sind die Geräte größer als 25 Zentimetern Kantenlänge gilt die Rücknahmepflicht nur, wenn gleichzeitig ein ähnliches Gerät gekauft wird.

Auch Onlinehandel muss zurücknehmen

Kleine Elektrogeräte können auch bei Onlinehändlern zurückgegeben werden. Wer sein ausgedientes Radio oder sein altes Handy einem Onlinehändler zurückgeben will, braucht wie bei einer Retoure oder einer Reklamation ein Rücksende-Etikett. Er muss das Gerät verpacken und zu einer Paketannahmestelle bringen.

Verschiedene Möglichkeiten für Recycling

Mobilfunkanbieter und kommunale Recyclinghöfe nehmen Altgeräte ebenfalls kostenlos an. In manchen Städten gibt es weitere, einfache Lösungen. Beispielsweise können in Leipzig Elektrokleingeräte einfach in die gelbe Tonne geworfen werden. Oder Leverkusen: Die Stadt setzt seit 2013 auf Container. Darin lassen sich alte Notebooks, defekte Bügeleisen und ausgediente elektrische Zahnbürsten einfach entsorgen. Den gesammelten Schrott verkaufen die Anlagenbetriebe zur Verwertung und Entsorgung von Schrott (AVEA) an Recyclingfirmen.

Die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registriert bundesweit die Übergabestellen und organisiert die Behälterlogistik. Für die Wiederaufarbeitung sind die Hersteller verantwortlich, die wiederum Verträge mit Entsorgungsfirmen geschlossen haben.

Deutschland liegt bei Quoten über Vorgaben

In Deutschland gilt, dass sich Hersteller von Elektronik- und Elektrogeräten bei der Stiftung EAR registrieren lassen müssen. Wer sich nicht registriert, darf keine Neugeräte in Deutschland verkaufen.

"Der durchschnittliche Anteil verwerteter Altgeräte liegt mit einer Recyclingquote von 84 Prozent und einer Verwertungsquote von 96 Prozent weit über den europäischen Vorgaben von 65 beziehungsweise 76 Prozent", sagte Hendricks.

Die EU-Staaten hatten sich 2003 im Zuge der sogenannten WEEE-Richtlinie darauf verständigt, die Verwertung von Elektroschrott europaweit zu vereinheitlichen. Bis 2019 sollen mindestens 65 Prozent des anfallenden Elektromülls erfasst und wiederverwertet werden.

Illegalen Schrottexport verhindern

Jährlich finden mehrere hunderttausend Tonnen Elektroschrott illegal ihren Weg nach Afrika. Häufig geht der Schrott in ärmere Länder, wo die Elektrogeräte meist auf gefährlichen Deponien landen. Um an das wertvolle Kupfer zu kommen, verbrennen dortige Schrottsammler – häufig Kinder – die Elektrokabel auf Müllhalden. Eine Gefahr für Leben und Umwelt.

Dem schiebt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz einen Riegel vor. Es stärkt den Zoll dabei, den illegalen Transfer von Altgeräten zu unterbinden. Deutschland reduziere damit seine Verantwortung für Gefahren, die im Zusammenhang mit der Entsorgung von Elektroschrott in Entwicklungsländern entstehen könnten, so Hendricks.