Energiewende - die Gesetze

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Gesetze zur Energiewende

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Gesetze zur Energiewende

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Das Paket zur Energiewende setzt sich aus mehreren Gesetzen, Verordnungen und anderen Dokumenten zusammen. Hier finden Sie Informationen, wo sie veröffentlicht sind, wann sie in Kraft traten und was sie im Kern beinhalten:

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Die Änderung des Atomgesetzes (AtG) hat den Ausstieg aus der Kernenergie zur Folge. Nach § 7 gilt nunmehr: Die sieben ältesten Kernkraftwerke und das Kernkraftwerk Krümmel dürfen seit Inkrafttreten des Gesetzes am 6. August 2011 nicht mehr betrieben werden. Sie bleiben abgeschaltet. Die übrigen Kernkraftwerke werden zeitlich gestaffelt in den nächsten Jahren vom Netz gehen, für die drei jüngsten Anlagen erlischt die Genehmigung spätestens im Jahr 2022.

Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 43 vom 05.08.2011, Seite 1704.

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG)

Durch die Novelle sind nun die Ziele des Energiekonzepts für den Stromsektor im EEG verankert. Demnach soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch spätestens 2020 mindestens 35 Prozent betragen. 2030 sollen es 50 Prozent, 2040 65 Prozent und 2050 80 Prozent sein.

Das Gesetz schafft weitere Fördermöglichkeiten für Anlagen aus der erneuerbaren Energiebranche, unter anderem durch mehrere neue Prämien, die das marktorientierte Bewirtschaften der Anlagen bezwecken. Die "Flexibilitätsprämie" beispielsweise fördert gezielt Investitionen in Biogasanlagen und ermöglicht damit die Anschaffung größerer Gasspeicher und Generatoren, so dass eine Verschiebung der Stromerzeugung um etwa 12 Stunden ermöglicht und damit die Netzstabilität erhöht wird.

Das Gesetz legt ein Speicherforschungsprogramm auf und befreit die Speicher von Netzentgelten, um so die Speicherentwicklung zu unterstützen.     

Die im EEG festgelegten Vergütungen sollen kostendeckend sein und so den Ausbau voranbringen, aber Überförderungen gleichzeitig vermeiden. In diesem Sinne wurden bessere Vergütungen beschlossen für Energieformen, die für das Ausbauvolumen entscheidend sind, wie zum Beispiel die Windenergie auf See. Es wurden aber auch Überförderungen abgebaut, so für kleinere Biomasseanlagen.

Dieses Gesetz trat vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2012 in Kraft. Artikel 1 Nummer 33 trat am 1. September 2011 in Kraft. Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 42 vom 4. August 2011, Seite 1634.

Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWGÄndG)

Kernstück des Gesetzes sind Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die die Neutralität des Marktplatzes Netz stärken. Mit diesem Ziel trennt das Gesetz den Monopolbereich Netz von den Wettbewerbsbereichen Erzeugung und Vertrieb von Energie. Außerdem werden die Netzbetreiber verpflichtet, ihren Netzausbau deutschlandweit zu koordinieren. So entsteht die Grundlage für ein stabiles und leistungsfähiges Stromnetz der Zukunft und einen fairen Wettbewerb aller Marktteilnehmer. Mit zunehmenden Wettbewerb steigen die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher. So werden Transparenz und faire Regeln immer wichtiger. Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern müssen schnell und unbürokratisch gelöst werden.

Das Gesetz stärkt den Verbraucherschutz im Bereich Energie und bringt mehr Rechte für Verbraucher. So ermöglicht es einen schnellen Lieferantenwechsel, verpflichtet die Stromlieferanten dazu, Verträge verständlich zu verfassen und Rechnungen innerhalb von sechs Wochen zu erstellen. In Konfliktfällen sind die Unternehmen verpflichtet, Beschwerden der Verbraucher innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Kann keine Lösung gefunden werden, haben Verbraucher die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden.

Mit der Einführung intelligenter Messsysteme ("Smart Meter") können Verbraucher ihren Stromverbrauch gezielter steuern und sie können Geld sparen. Die Novelle schafft die gesetzlichen Grundlagen dafür, dass Netzbetreiber, Energieanbieter, Gewerbe und Industrie sowie private Verbraucher künftig lastvariable oder zeitabhängige Tarife anbieten beziehungsweise nutzen können, ohne das Wahlrecht der Verbraucher oder den Datenschutz zu gefährden.

Trat in Kraft am: 4. August 2011. Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 41 vom 3. August 2011, Seite 1554.

Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (NABEG)

Der Umbau der Energieversorgung auf regenerative Energien bedeutet eine Zäsur für den Ausbau der Netzinfrastruktur. Dieser muss erheblich beschleunigt werden, damit der Öko-Strom zum Verbraucher gelangen kann. Das Maßnahmenpaket des Gesetzes sorgt dafür, die Länge der Planungs- und Genehmigungsverfahren zu reduzieren, für mehr Akzeptanz des Leitungsbaus bei den Menschen zu sorgen und optimale Investitionsbedingungen zu schaffen.

Wegen der deutschlandweiten Bedeutung des Netzausbaus schafft das Gesetz ein bundesweit einheitliches und dadurch vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Die Bundesnetzagentur wird zukünftig in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern einen Bundesnetzplan erstellen: Darin werden die notwendigen Trassenkorridore bundesweit ausgewiesen und für den Bau von Höchstspannungsleitungen reserviert. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gewährleistet.

Das Gesetz schafft einen finanziellen Ausgleich für Beeinträchtigungen, die Gemeinden beim Leitungsausbau im Interesse des Gemeinwohls hinnehmen. Der Bau neuer Speicher wird gefördert, um die Netze dadurch zu entlasten. Für neue Speicher sind zukünftig 20 statt 10 Jahre lang vom Entgelt befreit.

Dieses Gesetz trat vorbehaltlich des Absatzes 2 am 5. August 2011 in Kraft. Artikel 3 tritt sechs Monate nach der Verkündung in Kraft. Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 43 vom 5. August 2011, Seite 1690.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"

Durch die Verkürzung der Laufzeiten der Kernkraftwerke wird der bereits im Herbst 2010 aufgelegte  "Energie- und Klimafonds" künftig keine Zahlungen mehr aus dem Förderfondsvertrag mit den Kernkraftwerksbetreibern erhalten. Diese Einnahmelücke wird ausgeglichen, indem ab 2012 alle Einnahmen des Bundes aus der Versteigerung der Emissionszertifikate unmittelbar in den Fonds fließen. Die Emissionszertifikate legen die Ausstoßmengen von Treibhausgasen fest. So sollen dem Fonds bereits ab 2013 jährliche Einnahmen von drei Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Trat in Kraft am: 6. August 2011. Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 43 vom 5. August 2011, Seite 1702.

Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden

Das Gesetz ändert in erster Linie Vorschriften im Baugesetzbuch. Mit den Änderungen soll insbesondere die Windkraft gestärkt werden durch das sogenannte Repowering. Das bedeutet, ältere Windenergieanlagen durch moderne, leistungsfähigere Windenergieanlagen zu ersetzen, vorzugsweise in Windparks. Damit wird ein "Aufräumen der Landschaft" unterstützt.

Das besondere Städtebaurecht erlaubt nun quartiersbezogene Lösungen zugunsten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Gebäudebestand. Die Zulässigkeit baulich untergeordneter Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden wird erleichtert werden. Maßnahmen der nachträglichen Wärmedämmung werden bauplanungsrechtlich begünstigt.

Trat in Kraft am: 30. Juli 2011. Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 39 vom 29. Juli 2011, Seite 1509.