Endlagerkommission nimmt Arbeit auf

Standortauswahlgesetz Endlagerkommission nimmt Arbeit auf

Die "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" ist zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Die sogenannte "Endlagerkommission" will bis Ende 2015 Kriterien für die Suche nach einem geeigneten Atommüll-Endlager erarbeiten.

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Fässer mit Atommüll, die in rund 500 Metern Tiefe im Endlager für schwach und mittelradioaktiven Atommüll in Morsleben (Bördekreis) lagern.

Auf der Suche nach Kriterien für eine geeignete Atommülllagerung: die Endlager-Kommission

Foto: picture-alliance/ ZB

Ende 2015 will die Kommission dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung einen Bericht vorlegen, der Grundlage für die Standortauswahl ist. 2016 kann dann die eigentliche Suche nach einem Atommüll-Endlager beginnen.

Wichtige Entscheidungen während des Auswahlverfahrens wird der Bundestag beschließen - beispielsweise Fragen der Erkundung von Standorten. Die Entscheidung für einen Standort wird in ein Gesetz münden.

Zusammensetzung der Kommission

Neben acht Bundestagsabgeordneten und acht Vertretern der Länderregierungen gehören dem insgesamt 33-köpfigen Gremium acht Vertreter aus der Wissenschaft an sowie je zwei Vertreter von Umweltverbänden, Kirchen, Wirtschaft und Gewerkschaften.

Arbeitsgruppe mit Doppelspitze

Die Arbeitsgruppe tagt grundsätzlich öffentlich. Eine beim Deutschen Bundestag angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt die Kommission bei ihrer Arbeit. Den Vorsitz teilen sich die frühere parlamentarische Umweltstaatssekretärin, Ursula Heinen-Esser, und der ehemalige parlamentarische Umweltstaatssekretär, Michael Müller. Beide leiten die Sitzungen der Kommission abwechselnd, da das Standortauswahlgesetz eine Doppelspitze im eigentlichen Sinn nicht vorsieht.

Mit dem Energiekonzept vom 6. Juni 2011 hatte die damalige Bundesregierung entschieden, ein neues, an geologischen Kriterien orientiertes Verfahren zur Standortsuche zu entwickeln. Dabei arbeiten Bund und Länder zusammen. Nach der Einigung von Bundesregierung, Ländern und Fraktionen über wesentliche Fragen beschloss das Bundeskabinett am 24. April 2013 den Entwurf für ein Standortauswahlgesetz. Es wurde parallel auch von allen Fraktionen in den Bundestag eingebracht und am 5. Juli 2013 vom Bundesrat verabschiedet. Am 24. Juli 2013 ist das Gesetz in Kraft getreten.

Zur Vorbereitung der Standortauswahlsuche sieht das Gesetz vor, eine Kommission aus Politik, Wissenschaft und gesellschaftlichen Gruppen zu bilden.