Die Einführung der Finanztransaktionssteuer in der EU macht Fortschritte: Die Länder, welche die Steuern einführen wollen, haben sich auf das weitere Vorgehen verständigt.
3 Min. Lesedauer
Elf EU-Mitgliedstaaten hatten sich Anfang 2013 auf die Einführung einer Finanztransaktionsteuer über die Verstärkten Zusammenarbeit geeinigt. Diese Gruppe hat sich am 6. Mai 2014 auf das weitere Vorgehen bei der Harmonisierung der Besteuerung von Finanztransaktionen verständigt. Neben Deutschland sind dies Frankreich, Österreich, Belgien, Spanien, Estland, Griechenland, Italien, Portugal, die Slowakei und Slowenien.
Auf der Basis des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission vom 14. Februar 2013 kamen die Finanzminister überein, sich in einem ersten Schritt auf die Besteuerung von Aktien und einiger Derivate zu konzentrieren. Das noch im Detail auszuarbeitende Verfahren soll spätestens am 1. Januar 2016 in Kraft treten, wobei die Teilnehmer der Verstärkten Zusammenarbeit national auch weitere Finanzmarktprodukte in die Besteuerung einbeziehen können.
Finanztransaktionssteuer
Die Besteuerung von Finanzmärkten soll möglichst alle Finanzinstrumente umfassen, insbesondere Aktien, Anleihen, Investmentanteile, Devisentransaktionen sowie Derivatekontrakte. Sie soll eine breite Bemessungsgrundlage mit einem niedrigen Steuersatz haben. Hierdurch wird die Belastung der einzelnen Finanztransaktionen gering gehalten. Durch die Ausgestaltung der Steuer sollen Ausweichreaktionen vermieden werden. Dabei gilt es, die Auswirkung der Steuer auf Instrumente der Altersversorgung, auf die Kleinanleger sowie die Realwirtschaft zu bewerten und negative Folgen zu vermeiden. Außerdem gilt es, unerwünschte Formen von Finanzgeschäften zurückzudrängen.
Deutschland hatte gemeinsam mit Frankreich erfolgreich dafür geworben, dass zunächst elf Staaten die Steuer über die Verstärkte Zusammenarbeit einführen. Mit dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission konnte die inhaltliche Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer beginnen. An den Beratungen zur Einführung der Steuer können alle 28 Mitgliedstaaten teilnehmen und auch weiter der Verstärkten Zusammenarbeit beitreten.
Die Verstärkte Zusammenarbeit ermöglicht eine engere Kooperation in der EU. Dabei können Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, die gewillt sind, das europäische Aufbauwerk innerhalb des europäischen Rechtsrahmens zu vertiefen. Diese Mitgliedstaaten können so das Tempo und die Ziele ihrer Zusammenarbeit selbst bestimmen. Die Verstärkte Zusammenarbeit erlaubt jedoch nicht, die in den Verträgen vorgesehenen Zuständigkeiten auszuweiten. Zudem darf sie sich nicht auf die Bereiche erstrecken, für die ausschließlich die Union zuständig ist. Sie soll nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn für angestrebte Ziele keine Einstimmigkeit erzielt wird. Grundsätzlich müssen an der Verstärkten Zusammenarbeit mindestens neun Mitgliedstaaten beteiligt sein. Sie steht allen offen und darf nicht zu einer Diskriminierung zwischen den Mitgliedstaaten führen.
Die angemessene Beteiligung des Finanzsektors ist für die Bundesregierung ein wichtiges Element der Wachstums- und Konsolidierungsstrategie in Europa. Sie bringt zugleich die Haushaltskonsolidierung voran und verstärkt die Möglichkeit von Wachstumsimpulsen. Denn die Staatsschuldenkrise war auch Folge einer Finanz- und Bankenkrise. Diese hat viele Staaten zu milliardenschweren Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte gezwungen.
Die Bundesregierung setzt sich weiter mit Nachdruck dafür ein, die Besteuerung von Finanztransaktionen in möglichst vielen Mitgliedsstaaten zu erreichen. Die Einführung der Finanztransaktionssteuer in den bislang elf teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung einer globalen Einführung der Steuer.
Das Verfahren:
- Der Ecofin hatte im Juni 2012 formal festgestellt, dass die Einführung einer EUweiten Finanztransaktionssteuer nicht die erforderliche Unterstützung aller 27 Mitgliedstaaten hat. Hier gilt das Einstimmigkeitsprinzip.
- Deutschland und Frankreich hatten Ende September 2012 den gemeinsamen Antrag gestellt, die Finanztransaktionssteuer über die Verstärkte Zusammenarbeit einzuführen.
- Auf dem Ecofin im Oktober 2012 wurde deutlich, dass elf Mitgliedstaaten eine Verstärkte Zusammenarbeit begründen wollen. Für Deutschland hatte das Bundeskabinett dies am 27. Juni 2012 beschlossen und damit eine Vereinbarung mit den Bundestagsfraktionen aus dem "Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung" umgesetzt.
- Am 12. Dezember 2012 stimmte das Europäische Parlament zu.
- Mit der Zustimmung des Ecofin am 22. Januar 2013 konnte die Europäische Kommission am 14. Februar 2013 einen konkreten Richtlinienvorschlag vorlegen.
- Die teilnehmenden Mitgliedstaaten beschließen den endgültigen Gesetzestext zur Einführung einstimmig und setzen die Richtlinie in nationales Recht um.
Stand: September 2015