Elektromobilität und alternative Kraftstoffe

Junger Mann betankt ein Elektroauto mit Strom an einer Ladestation

Die Bundesregierung fördert alternative Kraftstoffe

Foto: Sarah Johanna Eick

Der Verkehrssektor hat großes Potenzial, einen wesentlichen Beitrag für die Trendwende beim Energieverbrauch zu leisten. Deshalb fördert die Bundesregierung alternative Antriebe und Kraftstoffe, schafft Kaufanreize und unterstützt den Markthochlauf für innovative Produkte.

Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie

Neben den EU-Verordnungen zur Regulierung der CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ist die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung das maßgebliche Instrument zur Umsetzung der Energiewende im Verkehrsbereich. Hierbei werden alle Verkehrsträger sowie alle Antriebs- und Kraftstoffformen betrachtet.

Klimafreundlicher Straßengüterverkehr

Darüber hinaus findet mit der "Initiative klimafreundlicher Straßengüterverkehr" ein Austausch mit Akteuren aus Wirtschaft, Verbänden und Wissenschaft statt. Gemeinsam mit der Bundesregierung entwickeln sie einen Fahrplan mit Empfehlungen für Maßnahmen bis zum Jahr 2030, die den besonderen Anforderungen des Straßengüterverkehrs entsprechen.

Kaufprämie

Elektromobilität und innovative Mobilitätskonzepte sind wichtige Bausteine, um die Klimaziele von Paris erfüllen zu können. Mit der Elektromobilität lassen sich erneuerbare Energien noch stärker nutzen. Die Bundesregierung fördert den Kauf eines Elektrofahrzeugs durch eine Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro; für Hybridfahrzeuge beträgt die Prämie 3.000 Euro. Bund und Industrie tragen je die Hälfte der Kosten. Hinzu kommen steuerliche Vorteile.

Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur

Durch den Nationalen Strategierahmen setzt die Bundesregierung die Leitlinien für die Etablierung der alternativen Kraftstoffe Strom, Wasserstoff und Erdgas einschließlich der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur im Markt. Die "Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge" unterstützt den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnell- und Normalladestationen. Von 2017 bis 2020 stellt sie dafür 300 Millionen Euro bereit. Zudem hat die Bundesregierung mit der Förderrichtlinie Elektromobilität ein wichtiges Instrument für den Ausbau von Elektromobilität vor Ort geschaffen. Für den Güterverkehr sind besondere Förderprogramme vorgesehen.

Wasserstoff und Erdgas als alternative Kraftstoffe

Mit dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstofftechnologien fördert die Bundesregierung die Marktvorbereitung und Marktaktivierung von Produkten und Anwendungen, die auf Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie basieren. Sie setzt sich für eine Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für CNG (Compressed Natural Gas vehicle) und LNG (Liquefied Natural Gas) bis 2026 ein und unterstützt hierdurch die Nutzung von Erdgas.