Ehrenamt stärken

Freiwilliges Engagement Ehrenamt stärken

Weniger Vereinsbürokratie und höhere Freibeträge für Übungsleiter rückwirkend. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zu, mit dem die Bundesregierung die Arbeit der Ehrenamtlichen und ihrer Organisationen stärkt.

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Eine ehrenamtliche Mitarbeiterin der Bahnhofsmission mit einer Seniorin am Bahnsteig

Das Ehrenamt - ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft

Foto: Ulf Dieter

Ehrenamtliches Engagement tut unserer Gesellschaft gut. Deshalb will die Bundesregierung die Arbeit der Ehrenamtlichen noch mehr unterstützen als bisher.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes greift sie auch Vorschläge aus der Öffentlichkeit und von Experten aus dem "Dialog über Deutschlands Zukunft" auf.

Sobald das Ehrenamtsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, treten die meisten steuerlichen Erleichterungen rückwirkend zum 1.Januar 2013 in Kraft.

Höhere Freibeträge und Haftungsregelung

Damit steigen rückwirkend ab dem 1. Januar

  • die steuer-und sozialabgabefreie Übungsleiterpauschale um 300 Euro auf 2.400 Euro
  • und die allgemeine Ehrenamtspauschale um 220 Euro auf 720 Euro.

Von den höheren Freibeträgen und vom geringeren bürokratischen Aufwand profitieren 100.000 im Ehrenamt Aktive.

Die zivilrechtliche Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen (Vergütung bis maximal 720 Euro/Jahr) wird beschränkt. Sie haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung galt bisher nur für Mitglieder des Vorstands.

Vereinsarbeit erleichtern

Gemeinnützige Vereine oder Stiftungen erhalten Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen, Spenden oder auch durch Veranstaltungen. Dieses Geld dürfen sie ausschließlich für ihre gemeinnützigen Zwecke verwenden. Zum Beispiel für die Miete eines Vereinsheimes, für Geräte und Materialien, für die Aufwandsentschädigungen an Übungsleiter und andere Ehrenamtliche oder für ihre Jugendarbeit.

Einfachere steuerliche Regelungen erleichtern die Vereinsarbeit:

  • Frist zur Mittelverwendung um ein Jahr verlängert: Bisher müssen Vereine und andere gemeinnützige Organisationen ihre Einnahmen grundsätzlich im folgenden Jahr für ihre gemeinnützigen Zwecke ausgeben. Nun hat man ein weiteres Jahr Zeit.
  • Bildung einer "freien Rücklage" erleichtert: Ein Teil der Einnahmen kann unter engen Voraussetzungen zurückgelegt werden. Nicht ausgeschöpfte Mittel können ab 2014 zwei Jahren vorgetragen werden.
  • Wiederbeschaffungsrücklage gesetzlich festgelegt: Damit wird die bisherige Verwaltungspraxis gesetzlich festgeschrieben. Die Rücklagenbildung für teurere Ersatzinvestitionen, zum Beispiel einen neuen Vereinsbus ist damit auch gesetzlich abgesichert.
  • Höhere Umsatzgrenze für Sportveranstaltungen: Die Umsatzgrenze beträgt ab 2013 45.000 Euro (vorher 35.000). Damit sind kleinere Veranstaltungen steuerfrei. Das spart Vereinen bürokratischen Aufwand. Bei höheren Umsätzen müssen alle Veranstaltungen voll versteuert werden.
  • Kapital für Stiftungslehrstühle in der Forschung: Gemeinnützige Organisationen können nun andere gemeinnützige Organisation mit Kapital unterstützen. Dies war bisher nur in begrenztem Umfang möglich. Die Neuregelung ermöglicht vor allem die Schaffung von so genannten Stiftungslehrstühlen an Universitäten.

Je mehr mitmachen, desto besser

Das ehrenamtliche Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Ob für den Sport, die freiwillige Feuerwehr, für Kinder, die Nachbarschaftshilfe oder den Umweltschutz: Mehr als ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger über 14 Jahre engagieren sich freiwillig. Dieser Einsatz für die Gesellschaft gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Der Staat fördert und unterstützt die gemeinnützige Arbeit, zum Beispiel durch Steuervergünstigungen. Gemeinnützige Organisationen sind - wie andere Steuerpflichtige auch - zu Nachweisen verpflichtet. Die Bundesregierung will diesen bürokratischen Aufwand verringern.

"Oft empfinden ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger komplizierte Regelungen als Hürde für ihr freiwilliges Engagement. Durch die Verfahrenserleichterungen können sie sich auf ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren", so Staatsminister Eckart von Klaeden, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung.