Das Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 ist ein wichtiger Baustein der umfassenden Reform für eine erfolgreiche Energiewende. Den Anteil erneuerbarer Energien ausbauen, den Kostenanstieg bremsen, die Kosten gerechter verteilen, Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Erfolg sichern – das ist der Kern der Novelle.
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Zum 1. August ist das Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 (EEG 2014) in Kraft getreten. Die letzte Hürde hatte die EEG-Novelle am 27. Juli passiert, als die Europäische Kommission feststellte, dass das Gesetz mit dem EU-Beihilferecht in Einklang steht.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel kommentierte die Entscheidung mit folgenden Worten: "Die Genehmigung durch die Europäische Kommission sorgt für Rechts- und Investitionssicherheit, nicht nur für die Erneuerbaren-Branche und für die stromintensive Industrie. Das neue EEG schafft die Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren und eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende."
Das EEG 2014 steuert den Ausbau von erneuerbaren Energien planvoll, um Stromkosten zu senken und Arbeitsplätze sowie wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Es schafft die Voraussetzungen, die Energieversorgung Schritt für Schritt auf erneuerbare Energien umzustellen.
Heute decken erneuerbare Energien rund 25 Prozent unseres Strombedarfs. Im Jahr 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des deutschen Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen. Neben der Markt- und Systemintegration ist die Einführung von Ausbaupfaden ein wichtiger Erfolg: Er macht den weiteren Anstieg des Ökostroms im Energiemix plan- und berechenbarer und dämpft die Kosten.
Dazu sind für die verschiedenen Arten erneuerbarer Energien jeweils technologiespezifische Ausbaukorridore im Gesetz verbindlich festgelegt. Der Ausbau konzentriert sich künftig auf die kostengünstigen Technologien:
Eine besondere Bedeutung hat die Entlastung der Industrie und des produzierenden Gewerbes hinsichtlich der EEG-Umlage. Mit dem neuen EEG ist die Belastung für die energieintensive Industrie in etwa gleich geblieben.
Der Grund: Der Strompreis ist ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Deutsche Anbieter zahlen im Vergleich zur internationalen Konkurrenz jetzt schon hohe Strompreise. Käme es hier zu einer weiteren Belastung, wären die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Arbeitsplätze in diesen Betrieben gefährdet.
Die "besondere Ausgleichsregelung" für die Industrie ist an die neuen europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien angepasst. Die Bundesregierung hat die Leitlinien vorsorglich angewandt, um Rechtssicherheit für die Wirtschaft zu gewährleisten.
Energie ist eine zentrale Grundlage der Wertschöpfung. Klimaschutz, Arbeitsplätze und wirtschaftlicher Erfolg müssten deshalb gleichermaßen gesichert werden.
Alle Teile der Energiewende müssen eng aufeinander abgestimmt sein. Deshalb kündigte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel weitere Reformen an.
Neben der Sicherung eines funktionierenden Strommarktes – das sogenannte Strommarktdesign – und der Stärkung der Energieeffizienz nannte er den weiteren Ausbau des Stromnetzes und die Überarbeitung der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Bei allen Schritten setzt der Minister auf breite Akzeptanz und europäische Einbettung.
Die "10-Punkte-Energie-Agenda" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigt die weiteren, zentralen Vorhaben der Bundesregierung zur Energiewende in der 18. Legislaturperiode auf. Die Agenda verzahnt die verschiedenen, offenen Baustellen der Energiewende zeitlich und inhaltlich.