Es ist die höchste Steigerung seit 23 Jahren: Ab 1. Juli klettern die Renten in den neuen Bundesländern um 5,95 Prozent, in den alten Bundesländern um 4,25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Renten von Ost und West nähern sich damit weiter an.
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Der 1. Juli eines jeden Jahres ist für Ruheständlerinnen und Ruheständler ein wichtiger Tag: Ihre Altersbezüge werden angepasst.
In diesem Jahr wird sich die Anpassung deutlich im Portemonnaie bemerkbar machen. In den alten Ländern beträgt der neue Rentenwert 30,45 Euro für einen Entgeltpunkt. Bisher stand dieser Rentenwert bei 29,21 Euro. Für die neuen Länder steigt der Wert von 27,05 Euro auf 28,66 Euro.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erklärte dazu: "Die umlagefinanzierte Rente bewährt sich. Sie ist und bleibt die zentrale Säule unseres Alterssicherungssystems."
Renten in Deutschland folgen der Lohnentwicklung. 1957 wurden sie an die Entwicklung von Bruttolöhnen und -gehältern gekoppelt. Rentnerinnen und Rentner nehmen so an der wirtschaftlichen Entwicklung teil.
Die Renten werden aus den Beiträgen der Beschäftigten bezahlt. Steigen Löhne und Gehälter, erhöhen sich in der Regel im Folgejahr die Renten. Steigen Löhne und Gehälter nicht, sind auch keine Rentenerhöhungen zu erwarten.
In diesem Jahr wird der Zusammenhang besonders deutlich: Löhne und Gehälter sind 2015 im Vergleich zu 2014 um 3,78 Prozent in den alten Bundesländern und um 5,48 Prozent in den neuen Bundesländern gestiegen. Daher steigen auch die Renten.
Die Lohnentwicklung im Osten Deutschlands war gut. In den neuen Ländern steigt der Rentenwert daher von 92,6 Prozent auf 94,1 Prozent des Westwerts. Damit nähern sich die Renten von Ost und West abermals ein gutes Stück an.
Ein weiterer wichtiger Faktor für die Rentenanpassung ist der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor. Er berücksichtigt das Zahlenverhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern. In diesem Jahr erhöht der Nachhaltigkeitsfaktor die Anpassung um 0,18 Prozent.
Die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung fließt außerdem in die Berechnung ein. In diesem Jahr wirkt dieser Faktor mit 0,26 Prozentpunkten ebenfalls steigernd. Grund: Der Beitragssatz in der Allgemeinen Rentenversicherung war 2015 niedriger als 2014. Er lag im vergangenen Jahr mit 18,7 Prozent 0,2 Prozentpunkte unter dem von 2014.
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte steigt zum 1. Juli im gleichen Maße, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. So beträgt der allgemeine Rentenwert (West) für Landwirte im Ruhestand ab 1. Juli 14,06 Euro und 13,22 Euro (Ost).
Zum 1. Juli 2016 werden sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern die Versorgungsbezüge um 4,25 Prozent erhöht. Rund 161.000 Berechtigte erhalten mehr Geld. Das sind vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten. Der bewährte Verbund zwischen Kriegsopferversorgung und gesetzlicher Rentenversicherung stellt sicher, dass auch die Versorgungsberechtigten an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben.