Der Zwei-plus-Vier-Vertrag tritt in Kraft

Vor 25 Jahren Der Zwei-plus-Vier-Vertrag tritt in Kraft

15. März 1991: Der sowjetische Botschafter Terechow übergibt dem deutschen Außenminister Genscher die Ratifikationsurkunde. Tage zuvor hatte der Oberste Sowjet nach einer kontroversen Debatte den Zwei-plus-Vier-Vertrag bestätigt.

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Die sowjetische Seite hatte sich Zeit gelassen. Viele Diskussionen gingen der Ratifizierung voraus, bis der Oberste Sowjet schließlich am 4. März 1991 zustimmte. Dabei hatten die Außenminister der vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs sowie der Bundesrepublik Deutschland und der DDR den Vertrag bereits am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und damit die Wiedervereinigung Deutschlands ermöglicht.

Siegermächte verzichten auf Rechte in und an Deutschland

Nach der friedlichen Revolution und dem Fall der Berliner Mauer war der Weg frei zur deutschen Wiedervereinigung.  Doch der mussten die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zustimmen. In mehreren "Zwei-plus-Vier-Gesprächen" berieten die Außenminister der Bundesrepublik, der DDR, Großbritanniens, Frankreichs, der Sowjetunion und der USA über die Folgen einer Wiedervereinigung. Ein umstrittener Punkt war die Nato-Mitgliedschaft des wiedervereinten Deutschlands. Die Sowjetunion war lange dagegen. Erst ein Gespräch zwischen Bundeskanzler Helmut Kohl und dem sowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow im Juli 1990 im Kaukasus brachte die entscheidende Wendung. Erst nach dem Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus der DDR dürften dort Nato-Streitkräfte stationiert werden.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages gaben die vier Siegermächte dem wiedervereinten Deutschland seine volle Souveränität zurück. Kurz darauf endete auch die Vier-Mächte-Verantwortung für Berlin und Deutschland. Der Wiedervereinigung stand nichts mehr im Wege. Das Ende der deutschen Teilung bedeutete auch eine Überwindung der europäischen Teilung und eine Annäherung zwischen den ehemaligen Konkurrenten USA und Sowjetunion. Mit dem Abzug der letzten alliierten Truppen endete die Nachkriegszeit.

25 Jahre nach Inkrafttreten

Der "Zwei-plus-Vier-Vertrag" gilt noch heute als Zeichen für Vertrauen und Transparenz. Deutschland garantierte damals die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen – insbesondere der deutsch-polnischen Grenze.