Die aktuelle Flüchtlingssituation ist eine gemeinsame Herausforderung für Bund und Länder. Der Bund hat sich 2016 mit insgesamt rund 9,3 Milliarden Euro an entsprechenden Ausgaben von Ländern und Kommunen beteiligt. Das zeigt ein Bericht der Bundesregierung, den das Kabinett beschlossen hat.
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Bund und Länder hatten im September 2015 beschlossen, dass sich der Bund an den Flüchtlingskosten beteiligt.
Foto: Bundesregierung/Denzel
Bei den Bundeshilfen für die Länder handelt es sich um eine Unterstützung des Bundes für Länderaufgaben. Darüber hinaus hat der Bund 2016 weitere Ausgaben von über 11 Milliarden Euro getragen, an denen sich die Länder nicht beteiligen. Dabei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen zur Bekämpfung der Fluchtursachen.
Am 24. September 2015 hatten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ein Papier zur Asyl- und Flüchtlingspolitik beschlossen. Teil der Vereinbarung war auch, dass Länder und Kommunen ab 2016 durch folgende Maßnahmen entlastet werden:
Am 16. Juni 2016 und 7. Juli 2016 haben sich Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder auf weitere Entlastungen der Länder und Kommunen verständigt:
Im Haushaltsjahr 2016 betrugen die Entlastungen von Ländern und Kommunen durch den Bund damit insgesamt rund 9,3 Milliarden Euro.
Der Bundestag hat die Bundesregierung im November 2015 aufgefordert, jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres zum 31. Mai über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten sowie die Mittelverwendung durch die Länder zu berichten.