Bund entlastet Kommunen

Grundsicherung im Alter Bund entlastet Kommunen

Der Bund übernimmt schrittweise die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Bundesanteil an den Kosten steigt in den kommenden Jahren von ursprünglich 16 auf 100 Prozent. Der Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf zu.

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In einem ersten Schritt wurde die Bundesbeteiligung für das Jahr 2012 von 16 auf 45 Prozent der Nettoausgaben des Vorvorjahres erhöht. Das sah das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen vom 6. Dezember 2011 vor.

Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf setzt den vom Bund zu erstattenden Anteil für 2013 und 2014 um. Ab 2013 übernimmt der Bund 75 Prozent, ab 2014 dann 100 Prozent der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Bund leistet damit einen nachhaltigen Beitrag, um die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern. Er erfüllt seine Zusagen aus der Gemeindefinanzkommission des Jahres 2011 und zum Fiskalpakt.

Neu ist, dass die Erstattung ab 2013 auf der Grundlage der Nettoausgaben des jeweils laufenden Kalenderjahres vorgenommen wird. Da der Bund ab 2013 mit 75 Prozent erstmals mehr als 50 Prozent der Ausgaben erstattet, tritt die Bundesauftragsverwaltung ein.

Was heißt Bundesauftragsverwaltung?

Das ist im Artikel 104a Absatz 3 des Grundgesetzes geregelt: "Bundesgesetze, die Geldleistungen gewähren und von den Ländern ausgeführt werden, können bestimmen, dass die Geldleistungen ganz oder zum Teil vom Bund getragen werden. Bestimmt das Gesetz, dass der Bund die Hälfte der Ausgaben oder mehr trägt, wird es im Auftrage des Bundes durchgeführt."

Hier weitere Informationen zum Grundgesetz
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html

Ansteigende Beteiligung des Bundes

Im Jahr 2009 wurde eine in jährlichen Schritten bis zum Jahr 2012 von 13 auf 16 Prozent ansteigende Beteiligung des Bundes eingeführt. Der Bund erstattet den Ländern danach einen Teil der Nettoausgaben des Vorvorjahres.

Von der Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2003 hatte der Bund den Ländern bis zum Jahr 2008 einen sich auf 409 Millionen Euro jährlich belaufenen Festbetrag gezahlt. Dieser stand im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wohngeldes für so genannte grundsicherungsbedingte Mehrkosten.

Im Vergleich dazu führte die Koppelung der Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben ab 2009 dazu, dass sich die vom Bund den Ländern ermöglichten finanziellen Handlungsspielräume vergrößerten. Die Kommunen konnten dadurch von den Ausgaben für Sozialleistungen entlastet werden.

2011 hatten Bund und Länder angekündigt, dass der Bund seine Beteiligung bis zum Jahr 2014 in drei Schritten zu einer vollen Erstattung ausbaut. Die Ankündigung stand im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung im Jahr 2010 eingesetzten Gemeindefinanzkommission. Zu deren Aufgaben gehörte es, Entlastungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite zu prüfen und Lösungsvorschläge zu den drängenden Problemen des kommunalen Finanzsystems zu erarbeiten.

Bund übernimmt bis 2016 rund 20 Milliarden Euro Kosten

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:

Jahr2013201420152016
Mehrausgaben Bund (in Millionen Euro)3175476951045462

Durch die Übernahme der Kosten entlastet der Bund unmittelbar die Länder; allein im Zeitraum 2012 bis 2016 voraussichtlich um rund 20 Milliarden Euro.