Die Bundesregierung will das Sicherheitsniveau in Deutschland erhöhen. Eine Gesetzesänderung erleichtert es privaten Betreibern öffentlicher Anlagen und Veranstaltungen, verstärkt Videoüberwachung einzusetzen. Das Gesetz ist am 5. Mai 2017 in Kraft getreten.
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Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin, aber auch das Attentat in Ansbach und der Amoklauf in München im Sommer haben in aller Deutlichkeit gezeigt: Terroristen und Straftäter wählen für Anschläge hochfrequentierte öffentlich zugängliche Anlagen aus, um größtmöglichen Schaden anzurichten.
Die Bundesregierung hat daher die Regeln für die Videoüberwachung im Bundesdatenschutzgesetz angepasst. Der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen soll bei Videoüberwachungsmaßnahmen durch private Betreiber in öffentlich zugänglichen Räumen als "besonders wichtiges Interesse" gelten. Datenschutzaufsichtsbehörden sollen diese gesetzliche Wertung bei der Prüfung von Videoüberwachung besonders berücksichtigen.
Das betrifft alle Arten von öffentlichen Anlagen, wie Sport- und Vergnügungsstätten oder Einkaufszentren und gilt damit auch für Weihnachtsmärkte. Außerdem werden alle Fahrzeuge des Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs einbezogen und dazugehörige Einrichtungen wie Busbahnhöfe oder Fährterminals.
Betreiber öffentlicher Anlagen, Einrichtungen und Fahrzeuge werden durch das neue Gesetz zwar nicht verpflichtet, Videoüberwachung einzusetzen. Aus Sicht der Bundesregierung wäre es aber wünschenswert, wenn sie von dieser Möglichkeit stärker Gebrauch machten. Das Gesetz soll den Betreibern die Entscheidung erleichtern, einen Beitrag zur Sicherheit der Nutzer ihrer Einrichtungen zu leisten – in ihrem eigenen, aber auch im öffentlichen Interesse.