Beschneidung von Jungen bleibt erlaubt

Recht Beschneidung von Jungen bleibt erlaubt

Viele Eltern jüdischen und muslimischen Glaubens lassen ihre Söhne im Kindesalter beschneiden. Das ist in Deutschland weiterhin straffrei möglich, solange die Beschneidung medizinisch fachgerecht durchgeführt wird.

1 Min. Lesedauer

Ein Urologe nimmt in einer Klinik eine Beschneidung an einem zweijährigen Jungen vor

Bundesregierung schafft Rechtssicherheit

Foto: picture alliance / dpa

Nach dem Grundgesetz haben Eltern das Recht auf Erziehung. Sie können sämtliche Fragen entscheiden, die ihre Kinder betreffen. So auch eine Beschneidung des Sohnes nach den Regeln der ärztlichen Kunst.

Vor diesem Hintergrund hatte sich die Bundesregierung entschlossen, die Beschneidung von Jungen im elterlichen Sorgerecht zu regeln.

Schmerzbehandlung und Aufklärung

Eltern können in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird. Hierzu gehört vor allem eine angemessene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung.

Vor der Beschneidung sollen die Eltern umfassend aufgeklärt werden. Außerdem müssen die Eltern den Willen des Kindes berücksichtigen. Die Beschneidung darf nicht stattfinden, wenn dadurch das Wohl des Kindes gefährdet würde. So könnten beispielsweise gesundheitliche Risiken gegen den Eingriff sprechen.

Religiöses Leben in Deutschland möglich

Religiöse Motive der Eltern für eine Beschneidung ihrer Jungen sollen nicht erforscht werden. Eine Person, die von einer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen ist - wie etwa ein jüdischer Beschneider - darf in den ersten sechs Monaten nach der Geburt eine Beschneidung vornehmen. Voraussetzung dafür: Er muss entsprechend ausgebildet und wie ein Arzt befähigt sein.

Damit stellt Deutschland erneut unter Beweis, dass es ein weltoffenes und tolerantes Land ist und bleibt. Juden und Muslime sind willkommen. Denn Religionsfreiheit und religiöse Toleranz sind tragende Pfeiler unserer demokratischen Gesellschaft.

Rechtsunsicherheit nach Urteil beseitigt

Im Mai 2012 hatte das Landgericht Köln die Auffassung vertreten, bei einer Beschneidung handele es sich trotz Einwilligung der Eltern um eine rechtswidrige Körperverletzung. Das Urteil hatte viele jüdische und muslimische Eltern verunsichert. Das seit dem 28. Dezember 2012 gültige Gesetz regelt nun die Ausübung uralter religiöser Bräuche in Deutschland und beseitigt die ehemals bestehende Rechtsunsicherheit.

Das Gesetz beschränkt sich ausdrücklich auf die Beschneidung von Jungen. Die gelegentlich auch "Beschneidung" genannte Genitalverstümmelung von Mädchen bleibt in Deutschland verboten.