Aufsichtslücken geschlossen

Finanzkonglomerate Aufsichtslücken geschlossen

Die Bundesregierung hat die Aufsicht über so genannte Finanzkonglomerate verschärft und treibt damit die Regulierung der Finanzmärkte weiter voran. Das entsprechende Gesetz, das nun in Kraft getreten ist, schließt Lücken in den bisherigen Aufsichtsregeln.

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Das Gesetz zur Umsetzung der verschärften EU-Richtlinie zu Finanzkonglomeraten ist ein weiterer Baustein des neuen Ordnungsrahmens für die Finanzmärkte.

Finanzkonglomerate sind Gruppen, die aus mehreren beaufsichtigten Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren bestehen, beispielsweise aus dem Banken- und dem Versicherungssektor.

Gesetz verschärft die Aufsicht

Die Aufsicht über solche Finanzkonglomerate wird verschärft. Ziel ist es, spezifische Gruppenrisiken zu überwachen, denen diese Unternehmen auf Ebene des Finanzkonglomerats ausgesetzt sind. In Deutschland sind von der Aufsicht nach dem geplanten Gesetz weniger als zehn Finanzkonglomerate betroffen.

Das Gesetz führt die bisher im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz enthaltenen Regelungen in einem neuen Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz zusammen. Es passt die bisherige deutsche Aufsichtsstruktur an die neue europäische an.

Das Gesetz ist am 4. Juli 2013 in Kraft getreten. Das Bundeskabinett hatte am 6. Februar 2013 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der verschärften EU-Richtlinie beschlossen. Der Bundesrat gab am 7. Juni grünes Licht. Zuvor hatte der Bundestag Ende April der vom Finanzausschuss geänderten Fassung zugestimmt.