Aufgaben

Aufgaben

Der Chef des Bundeskanzleramts koordiniert das Zusammenwirken der Ministerien. Er ist eine wichtige Verbindungstelle zum Parlament, den Bundesländern, gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersönlichkeiten.

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Portrait von Ronald Pofalla

Ronald Pofalla

Foto: picture-alliance / Sven Simon

Der Chef des Bundeskanzleramts, abgekürzt ChefBK, leitet das Bundeskanzleramt, die zentrale Koordinierungsstelle der Regierungspolitik.

Der Chef des Bundeskanzleramts steht über die Fachabteilungen des Hauses in ständigen Kontakt mit den Ministerien. Er wird über deren Arbeit informiert und koordiniert das Zusammenwirken.

Haben Ressorts zu einem Vorhaben unterschiedliche Auffassungen, hilft er, den Kompromiss zu finden. Zu seinen Aufgaben gehört auch, politische Vorhaben der Bundesregierung langfristig zu planen.

Der ChefBK ist eine wichtige Verbindungsstelle von der Regierung zum Parlament, zu den Ländern, zu gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersönlichkeiten sowie zu Repräsentanten ausländischer Staaten.


Sitzungen des Bundeskabinetts

Sofern die Bundeskanzlerin nicht selbst entscheidet, legt ChefBK die Sitzungstermine des Bundeskabinetts und die jeweilige Tagesordnung fest. Er veranlasst die Einladung zu den Sitzungen.

Er leitet die Runden der beamteten Staatssekretäre aller Bundesministerien, die regelmäßig zwei Tage vor der Kabinettssitzung stattfinden.

An der Kabinettssitzung nimmt ChefBK teil. Als Bundesminister hat er Stimmrecht in den Sitzungen.

Laut Geschäftsordnung der Bundesregierung können die Kabinettsmitglieder in einem schriftlichen Umlaufverfahren zustimmen, wenn eine mündliche Beratung nicht erforderlich ist. Dafür ist ChefBK zuständig. Er informiert die Bundesregierung über das Ergebnis.


Kabinettsausschüsse

Kabinettsausschüsse werden innerhalb der Bundesregierung gebildet, um die Lösung komplexer ressortübergreifender Probleme herbeizuführen. Sie sind auf Dauer angelegt. Den Vorsitz in den Kabinettsausschüssen führt die Bundeskanzlerin.

Die Sitzungen der Ausschüsse werden durch interministerielle Besprechungen vorbereitet, an denen die ständigen Ausschussmitglieder und der ChefBK teilnehmen.

Die Vorlagen der Sitzungen werden dem ChefBK mindestens eine Woche vor den Sitzungen zugeleitet. Er nimmt an den Sitzungen der Kabinettsausschüsse teil.


Bund-Länder-Besprechungen

Die Regierungschefs von Bund und Ländern treffen sich regelmäßig zweimal im Jahr, um Sachthemen im Bund-Länder-Verhältnis zu erörtern. Die Besprechungen erleichtern Abstimmungs- und Klärungsprozesse zwischen Bund und Ländern.

Die Treffen werden im Vorfeld durch Zusammenkünfte der Chefs der Staats- und Senatskanzleien unter dem Vorsitz des ChefBK vorbereitet.


Zusammenarbeit mit dem Bundestag

Die Zusammenarbeit in einer Koalitionsregierung verlangt ständige Gespräche auf allen Ebenen.

Mitunter wird auf der Expertenebene innerhalb der Koalition für ein grundsätzliches Problem keine Lösung gefunden. Dann gibt es unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin Gespräche, an denen Partei- und Fraktionsspitzen, ChefBK und - bei Bedarf - einzelne Ressortchefs beteiligt werden.


Nachrichtendienste

Das Bundeskanzleramt ist zuständig für die Angelegenheiten des Bundesnachrichtendienstes (BND). Der BND ist dem ChefBK unterstellt. Er nimmt gleichzeitig die Aufgabe des Beauftragten der Bundesregierung für die Nachrichtendienste wahr.

In dieser Funktion koordiniert und intensiviert er die Zusammenarbeit der drei Nachrichtendienste des Bundes und gegenüber anderen Ressorts und Behörden.

Die Nachrichtendienste sind verschiedenen Ressorts zugeordnet. Der Bundesnachrichtendienst ist dem Bundeskanzleramt zugeordnet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist dem Bundesministerium des Innern und der Militärische Abschirmdienst dem Bundesministerium der Verteidigung zugeordnet.

Der Beauftragte für die Nachrichtendienste wirkt bei der parlamentarischen Behandlung der Haushaltsangelegenheiten der drei Dienste mit. Er unterstützt die Koordinierung und Vorbereitung von Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG). Er sitzt dem Staatssekretärsausschuss für das geheime Nachrichtenwesen und Sicherheit vor.


Geschäftsbereich

Zum Geschäftsbereich des Kanzleramtsministers gehören auch der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der für die Koordinierung der Bund-Länder-Angelegenheiten zuständige Staatsminister.