- Pressemitteilung 373
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte heute in ihrer Keynote in der Akademie der Künste bei einer Fachkonferenz der Initiative Urheberrecht, bei der die Perspektiven der Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform in deutsches Recht diskutiert wurden:
„Ein eigenes Leistungsschutzrecht unterstützt Presseverlegerinnen und -verleger bei der Durchsetzung ihrer Rechte und hilft so dabei, journalistische Qualität zu finanzieren und die Vielfalt freier, unabhängiger Medien zu erhalten. Wir müssen Leistungsschutzrecht und Verlegerbeteiligung jetzt zügig umsetzen: am besten indem wir beide vorziehen. Hier geht es um journalistische Qualität und mediale Vielfalt, und damit um den Kern unseres demokratischen Selbstverständnisses“, sagte die Staatsministerin. Nur mit der Verlegerbeteiligung könne die seit Jahrzehnten bewährte Praxis der engen Zusammenarbeit zwischen Autorinnen und Autoren und Verlagen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften innerhalb eines klaren Rechtsrahmens fortgesetzt werden, so Grütters. „Das ist nicht zuletzt für kleinere Verlage unabdingbar, die aufgrund der Rechtsprechung noch immer mit massiven finanziellen Problemen zu kämpfen haben. Deshalb können wir damit nicht warten, bis auch der letzte Artikel der Richtlinie soweit diskutiert ist, dass er umgesetzt werden kann.“
Die Richtlinie bietet Kultureinrichtungen neue Möglichkeiten. So hob die Staatsministerin in ihrer Rede die Regelungen zu den vergriffenen Werken hervor, die künftig kulturelles Erbe -umfassender und deutlicher als bisher - digital sichtbarer machen. „Wo Menschen nicht zu unseren Kulturschätzen kommen, weil die Wege in die Kulturtempel zu weit oder Hemmschwellen welcher Art auch immer zu groß sind, kommen die Kulturschätze digitalisiert zu den Menschen – und wecken sicherlich vielfach auch das Interesse am authentischen Ort und am Original.“
Monika Grütters erläuterte in ihrer Keynote auch verschiedene Nutzungsszenarien für digitale Technologien in Museen, die aus dem Kulturhaushalt gefördert werden. Ein schönes Beispiel sei das Projekt „museum4punkt0“, das mit Apps und digitalen Erzählformaten, mit Cyberbrillen und Virtual Reality Labs „mehr junge Leute in die Museen locken und auch Menschen für Kunst und Kultur begeistern kann, die man bisher noch viel zu selten in Museen trifft.“
Abschließend würdigte die Staatsministerin die Reform der Urheberrechtsrichtlinie als einen „Meilenstein europäischer Demokratiegeschichte“. Das gesetzgeberische Update des Urheberrechts auf europäischer Ebene sei insgesamt geglückt. „Das zeigt, dass wir es nicht den IT-Konzernen überlassen, Rahmen und Regeln des demokratischen Diskurses zu setzen, sondern Rechte schützen und Pflichten durchsetzen, die für den Fortbestand einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unverzichtbar sind.“