Die Bundesregierung setzt bei der Umsetzung des Klimaschutzprogramms auf größtmögliche Transparenz und Erfolgskontrolle. Dafür werden für alle Sektoren jährlich definierte Minderungsziele für den Ausstoß von Treibhausgas gesetzlich festgeschrieben und überprüft.
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Die Bundesregierung wird die Einhaltung der Klimaziele 2030 insgesamt und die Fortschritte in den einzelnen Sektoren jährlich genau ermitteln und durch einen externen Expertenrat begleiten lassen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Klimaschutzgesetz.
Klimaziele sollen jährlich überprüft werden
Entscheidend für die Erfolgskontrolle sind die Emissionsdaten, die das Umweltbundesamt jährlich erhebt und veröffentlicht. Es ist vorgesehen, dass der Expertenrat zwischengeschaltet ist und innerhalb eines Monats eine gemeinsame Zahlenbasis erarbeitet.
Erfüllt ein Sektor seine Ziele nicht, legt das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vor. Auf dieser Grundlage passt das Klimakabinett das Klimaschutzprogramm 2030 so an, dass die Ziele erreicht werden.