Die Auszahlung des Zuschusses

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

00:54

Entlastungspakete in DGS – Heizungskostenzuschuss Teil 4 Die Auszahlung des Zuschusses

Der Heizkostenzuschuss II muss nicht beantragt werden. Er wird im Winter 2022/2023 automatisch ausgezahlt. Die auszahlende Stelle ist entweder die Wohngeldstelle oder die zuständige Stelle für die Ausbildungshilfe (zum Beispiel Studierendenwerk oder BAföG-Amt).