Die Auszahlung des Zuschusses

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Entlastungspakete in DGS – Heizungskostenzuschuss Teil 4 Die Auszahlung des Zuschusses

Der Heizkostenzuschuss II muss nicht beantragt werden. Er wird im Winter 2022/2023 automatisch ausgezahlt. Die auszahlende Stelle ist entweder die Wohngeldstelle oder die zuständige Stelle für die Ausbildungshilfe (zum Beispiel Studierendenwerk oder BAföG-Amt).