Monika Grütters begrüßt geplante Absenkung des Künstlersozialabgabesatzes auf 4,8 Prozent

Kulturstaatsministerin Monika Grütters ist am Dienstag in Berlin im Rahmen der Veranstaltung „Zukunftswerkstatt Künstlersozialversicherung“ (KSV) mit Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft zusammengetroffen. Dabei wurden aktuelle Themen und Probleme rund um die Künstlersozialversicherung diskutiert sowie politische und rechtliche Handlungsoptionen ausgelotet. Insbesondere galt es, die Auswirkungen der Digitalisierung auf Verwertungsprozesse und deren Relevanz für die Künstlersozialversicherung zu untersuchen. Die Staatsministerin betonte in ihrer Rede nicht nur die elementare Bedeutung der Künstlersozialversicherung für die soziale Absicherung der Künstler, sondern auch ihren gesamtgesellschaftlichen Wert.

Monika Grütters: „Die Künstlersozialversicherung bietet vielen Künstlern und Kreativen in Deutschland ein stabiles Fundament der sozialen Absicherung. Sie ist eine verlässliche Rückendeckung der Solidargemeinschaft für den Einzelnen und muss auch in Zeiten zukunftsfest sein, in denen die Zahl der Versicherten steigt und in denen die Digitalisierung möglicherweise Nachjustierungen erfordert. Kreative sollen von ihrer Leistung nicht nur knapp überleben können, sondern müssen in ihrem wechselvollen Arbeitsrhythmus angemessen abgesichert werden. Denn Künstlerinnen und Künstler sind als eine Art kritisches Korrektiv elementar wichtig für eine vitale Demokratie. Deshalb müssen wir neben dem individuellen Nutzen immer auch das gesamtgesellschaftliche Interesse an der Künstlersozialversicherung verteidigen.“

Im Rahmen der Zukunftswerkstatt wurde bekanntgegeben, dass der Künstlersozialabgabesatz im Jahr 2017 von 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent sinken soll.

Staatsministerin Grütters betonte: „Die Senkung der Abgabesatzes im nächsten Jahr ist ein sehr gutes Signal für uns alle. Sie markiert eine Trendwende und wird hoffentlich die Akzeptanz der Künstlersozialversicherung allgemein erhöhen. Sie zeigt auch, dass wir mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes im vergangenen Jahr den richtigen Weg beschritten haben.“

In der Künstlersozialversicherung sind derzeit rund 180.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten pflichtversichert. Als Freiberufler haben sie den Vorteil, in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung miteinbezogen zu werden. Die Versicherten tragen nur die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge, ihre Beitragslast entspricht derjenigen eines Arbeitnehmers. Die andere Hälfte der Beiträge wird durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent) und einen Bundeszuschuss (20 Prozent) finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird dabei als Umlage erhoben, der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Als Bemessungsgrundlage werden alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte verwendet.