Kulturstaatsministerin restituiert NS-Raubkunst - Grütters: „Es ist beispielgebend, dass Privatleute historische Verantwortung übernehmen“

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat heute vier als NS-Raubkunst identifizierte Zeichnungen, die zuletzt in Privatbesitz waren, an die Erben der früheren Eigentümer zurückgegeben. Es handelt sich um Werke der Künstler Charles Dominique Joseph Eisen, Augustin de Saint-Aubin und Anne Vallayer-Coster. Eigentümerin der Werke war früher die französische Industriellenfamilie Deutsch de la Meurthe, die von den Nationalsozialisten verfolgt und enteignet wurde. Stellvertretend für die Nachfahren der Familie nahm Diego Gradis, der Enkel von Georgette Deutsch de la Meurthe, die Werke heute im Bundeskanzleramt in Berlin entgegen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagte: „Zum wiederholten Mal haben sich Privatleute entschieden, sich im Sinne der Washingtoner Prinzipien für eine faire und gerechte Lösung einzusetzen und Kunstwerke aus ihrem Besitz zurückzugeben. Das ist vorbildlich. Die heutige Rückgabe der vier Kunstwerke kann das erlittene Unrecht der Familie Deutsch de la Meurthe zwar nicht ungeschehen machen, doch es ist hoffentlich beispielgebend, dass sich Privatpersonen zu den Washingtoner Prinzipien bekennen und zur Rückgabe der NS-Raubkunst an die Erben bereit sind. Weil dies ist ein wichtiger Schritt ist, um unserer gemeinsamen historischen Verantwortung gerecht zu werden, hat der Bund diese Restitution nach Kräften unterstützt. Für die Bundesregierung gilt nach wie vor: Jede Restitution, jede gerechte und faire Lösung nach den Washingtoner Prinzipien zählt! Genau deshalb werden wir die Aufarbeitung des NS-Kunstraubes auch künftig weiter voranbringen.“

Die Zeichnungen hingen damals in Georgette Deutsch de la Meurthes Pariser Wohnhaus, das während der Besatzung durch die Nationalsozialisten geplündert und daraufhin von einem deutschen Offizier bewohnt wurde.

Zuletzt befanden sich die vier Zeichnungen in Privatbesitz. Der Besitzer der Werke, der anonym bleiben möchte, hatte sie im Zuge des „Kunstfunds Gurlitt“ 2013 zur Beforschung ihrer Provenienz zur Verfügung gestellt und zugesagt, sie im Einklang mit den Washingtoner Prinzipien von 1998 zu behandeln.

Da die Werke einst auch zum Kunstbestand Hildebrand Gurlitts gehörten, wurden sie in das von der Kulturstaatsministerin finanzierte Forschungsprojekt „Provenienzrecherche Gurlitt" des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste aufgenommen. Im September 2018 hatten die Expertinnen und Experten die Zeichnungen eindeutig als NS-Raubkunst identifiziert.