Kulturstaatsministerin Grütters: Illegaler Handel mit Kulturgut gefährdet das kulturelle Erbe der Menschheit

Das Deutsche Nationalkomitee des Internationalen Museumsrats (ICOM Deutschland), die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und das Deutsche Archäologische Institut haben am heutigen Dienstag im Archäologischen Zentrum der Staatlichen Museen zu Berlin die “Rote Notfall-Liste der gefährdeten Kulturgüter Syriens“ vorgestellt.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters begrüßte die Präsentation der “Roten Liste“: „Der Kulturgut-Schutz ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Besonders in Krisensituationen und bewaffneten Konflikten, wie beispielsweise in Syrien, aber auch in anderen Regionen der Welt, werden Museen und archäologische Grabungsstätten geplündert und Kulturgüter illegal ins Ausland gebracht. Dabei geht es nicht nur um den Schutz des Kulturguts, das für diese Staaten von nationaler B-deutung ist, sondern auch um den Schutz des kulturellen Erbes der Menschheit.“

Grütters betonte weiter: „Deutschland steht zu seiner völkerrechtlichen Verantwortung, gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen. Ich werde Anfang 2015 den Entwurf eines neuen Gesetzes zum Kulturgutschutz vorlegen – so, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Ziel ist, sowohl illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten konsequenter als bisher an diese zurückzugeben als auch deutsches Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu schützen.“

Für syrisches Kulturgut besteht seit Ende 2013 bereits ein Handels- sowie Ein-und Ausfuhrverbot in der EU. Die “Roten Listen“ des ICOM enthalten Beispiele für Objektkategorien, die besonders gefährdet sind, illegal gehandelt zu werden, obwohl sie Ausfuhrverboten unterliegen. Aufgrund der anhaltenden Zerstörung und Plünderung von Kulturgut in Syrien wurde auch für dieses Land eine “Rote Liste“ erstellt. Bisher gibt es Listen zu Afghanistan, Irak, Haiti, Ägypten, Mexiko, Peru und anderen Staaten.

Mit über 5.000 Mitgliedern ist ICOM Deutschland die größte Organisation der Museen und Museumsfachleute in Deutschland und das größte Nationalkomitee innerhalb des Internationalen Museumsrats ICOM.

Mit der Ratifizierung des UNESCO-Kulturgutübereinkommens hat die Bundesrepublik im Jahr 2007 die Verantwortung übernommen, Maß-nahmen gegen die rechtswidrige Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut zu ergreifen.

Einen Überblick über die derzeitigen Regelungen und den notwendigen gesetzlichen Änderungsbedarf liefert der Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz, der unter www.kulturstaatsministerin.de abrufbar ist.