Kulturstaatsministerin Grütters fördert weitere Projekte zur historischen Aufarbeitung

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat über die diesjährigen Förderanträge nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes entschieden. Auf der Grundlage der Empfehlungen des fachlich beratenden Expertengremiums sollen drei Projekte zur historischen Aufarbeitung vom Bund gefördert werden:

  • die Neukonzeption der ständigen Ausstellung des Dokumentations- und   Informationszentrums in Torgau durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten,
  • die Erstellung einer Wanderausstellung zum Thema „Das Reichskriegsgericht - Justiz im Einsatz zur Kriegssicherung und zur Bekämpfung des europäischen Widerstands 1939-1945“ durch die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt,
  • die Neukonzeption und Umsetzung einer ständigen Ausstellung in der Gedenkstätte Bautzner Straße in Dresden durch den Verein „Erkenntnis durch Erinnerung e.V.“.

Staatsministerin Grütters erklärte: „Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit wird auch in Zukunft eine herausgehobene Bedeutung in unserer Erinnerungspolitik haben. Wir sind und bleiben dies den Opfern schuldig. Deshalb fördert der Bund vielgestaltige Projekte, die insbesondere die nachfolgenden Generationen aufklären über Entwicklungen, die einst zu Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, Gewalt und Unterdrückung führten. Dies ist wichtiger denn je in einer Zeit, in der Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung bis hin zu antisemitischer Hetze immer ungenierter öffentlich zunehmen.
Auch die Aufarbeitung des DDR – Unrechts ist und bleibt ein wichtiges Anliegen in der Erinnerungspolitik des Bundes.“

Grütters weiter: “Die Projekte zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit wissenschaftlich fundierten Konzepten und innovativen Ansätzen neue Formen lebendiger und eindringlicher Vermittlung entwickeln, um so ein möglichst breites Publikum für die Auseinandersetzung mit der Geschichte zu interessieren. Nur wer die Mechanismen und Wege ins Unrecht versteht, kann für die Demokratie und den freiheitlichen Staat eintreten, wo diese schleichend oder offen bedroht sind. “

Die Finanzierung der Projekte setzt sich aus einem Landes- und dem bis zu 50 Prozent des Gesamtvolumens umfassenden Bundesanteil zusammen.

Die Bundesregierung trägt durch Förderungen aufgrund der 2008 fortgeschriebenen Gedenkstättenkonzeption des Bundes der historischen und moralischen Verpflichtung Deutschlands zur Erinnerung an die Opfer und zur differenzierten Aufarbeitung Rechnung. Nach der Gedenkstättenkonzeption kann der Bund Projekte fördern, wenn sie von nationaler bzw. internationaler Bedeutung sind, sich auf einen authentischen Ort beziehen, ein wissenschaftlich fundiertes Konzept vorliegt und das jeweilige Bundesland sich angemessen (mindestens 50 v.H.) beteiligt.