Einheitliche Gebührenverordnung tritt in Kraft – Kulturstaatsministerin Grütters: "Keine Gebührenerhöhung für Nutzung der Stasi-Unterlagen"

Zum 1. Oktober 2021 ist die Besondere Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Kraft getreten. Die einheitliche Gebührenordnung löst die bisherige Kostenverordnung des Bundesarchivs und der ehemaligen Stasi-Unterlagen-Behörde ab. Die Gebührenregelungen für die Nutzung der Stasiunterlagen bleiben dabei unverändert. Dies gilt auch für Recherchen der Medien im Stasi-Unterlagen-Archiv, bei denen weiterhin nur die Gebühren für die Antragsbearbeitung anfallen.

Staatsministerin Monika Grütters: „Mit der neuen Gebührenverordnung stellen wir sicher, dass die Gebühren für die Nutzung der Stasi-Unterlagen nach dem kürzlich erfolgten Übergang ins Bundesarchiv nicht erhöht werden. Der freie Zugang zu den Unterlagen des damaligen Ministeriums für Staatssicherheit bleibt damit auch in dieser Hinsicht gewahrt. Das sind wir den Opfern der systematischen Bespitzelung während der SED-Diktatur schuldig.“

Soweit für den Bereich des Bundesarchivgesetzes Gebühren aktualisiert wurden, handelt es sich überwiegend um Gebührensenkungen im Interesse der Nutzerfreundlichkeit.

Weitere Informationen finden Sie unter:  
www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s4066.pdf